Mittwoch, November 30, 2011

Grüne Initiativen im Integrationsrat 28.11.2011

Informationen aus dem Integrationsrat 28.11.2011:

Grüne Initiativen

Dramatische Unterbringungssituation von Flüchtlingen

Es herrscht große Not, die verhältnismäßig große Zahl von neuen Flüchtlingen in Köln unterzubringen. Die Verwaltung schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, die noch vor kurzer Zeit große Kritik bei den Flüchtlingsorganisiationen und bei der GRÜNEN Ratsfraktion ausgelöst hätten. Aus Mangel an Alternativen müssen sie vorübergehend akzeptiert werden, bis das schon gestartete Um- und Ausbauprogramm für Flüchtlinge wirkt.

Wir haben im Integrationsrat aber sehr deutlich gemacht, dass eine Unterbringung in Zelten mit uns nicht zu machen sein wird. Zur Verdeutlichung der Entwicklung wird die Verwaltung dem Integrationsrat die Flüchtlingsunterbringung der letzten Jahre in Köln darstellen.

Stärkung der Integrativen Stadtgesellschaft

Der Integrationsrat fordert Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes und vor allem das Maßnahmenprogramm. Dafür müssen dringend Steuerungsgruppe (Zuständige aus der Verwaltung) und Expertengruppe (Verwaltung, Freie Träger und sachkundige Bürgerinnen und Bürger) ans Arbeiten kommen. Das Maßnahmenprogramm als operativer Teil muss das Integrationskonzept mit Leben, das heißt mit Schwerpunkten und Mitteln füllen. Im Zusammenhang mit den anstehenden Arbeiten muss die Personalausstattung des Interkulturellen Referates als Verantwortliche des Verfahrens betrachtet werden.

Gedenken an die Opfer von Rechtsextremismus und entsprechende Resolution

Der Integrationsrat hat sich gestern für "Aufklärung der rechtsradikal motivierten Morde und Anschläge auf Migrantinnen und Migranten – keine Verharmlosung von Rechtsradikalismus und Rassismus" ausgesprochen. Der Beschlusstext ist hier zu finden:

http://www.stadt-koeln.de/1/stadtrat/ausschuesse-gremien/integrationsrat/mitteilungen/00010/

Geschrieben von Ossi Helling um 1:09 AM
Verändert am: Mittwoch, November 30, 2011 1:23 AM
Kategorien: Aktuelles, Pressemitteilungen

Donnerstag, September 29, 2011

Arbeitskreis Soziales initiiert Ratsantrag zum Wohnungsbau

Antrag gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln zur Sitzung am 13.10.2011

Städtische Wohnungsbauförderung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 13.10.2011 zu setzen.

Beschluss:

Mehr als 45 % der Kölner Haushalte hat einen Anspruch auf sozial geförderten Wohnraum.

Nur 14 % dieser Haushalte bewohnen eine geförderte oder vergleichbar preiswerte Wohnung. Die unverhältnismäßige Mietbelastung führt zu einer erheblichen wirtschaftlichen Schwächung eines großen Teils der Kölner Bevölkerung und vielfach zu einer Belastung der öffentlichen Haushalte durch notwendige Transferleistungen.

Das im Dezember 2005 formulierte Ziel, jährlich 1.000 neue Wohnungen im Segment des preiswerten Wohnungsbaus zu schaffen und außerdem den sozial geförderten Wohnungsbau in der Stadt sozialraumverträglich zu mischen, kann durch das Wohnungsbauprogramm des Landes NRW inzwischen in Köln alleine nicht erreicht werden.

Der Rat beschließt daher den Wiedereinstieg in ein Kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm mit folgenden Eckpunkten:

Die städtische Förderung ergänzt die Landesförderung, um die Zielzahl von 1.000 sozial geförderten Wohnungen pro Jahr zu erreichen, wenn

• die Landesförderung aufgebraucht ist oder

• durch Förderung des Erwerbs von nichtstädtischen Grundstücken eine sozialraumverträgliche Verteilung entsprechend eines Förderatlasses erreicht wird.

Die zu fördernden Wohnungen sind nach einem Schwerpunktesystem (Förderatlas) innerhalb des Stadtgebietes sozialraumverträglich zu verteilen. Die Wohnungen sollen die Ziele der Barrierefreiheit und des altengerechten Wohnens erfüllen und insbesondere den energetischen Erfordernissen auf Basis des KfW-Effizienzhaus 70 Standards - gemäß der Beschlusslage des Liegenschaftsausschusses - gerecht werden.

Die Mittel stehen auch für

• den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen,

• die Förderung von Investitionen im Bestand, insbesondere für

energetische Sanierung und zur Erreichung von Barrierefreiheit

zur Verfügung.

Das bestehende Baulückenprogramm soll mit dem Schwerpunkt weitergeführt werden, Eigentümer zum Bau von preiswerten Wohnungen zu motivieren.

Die Auswirkungen auf die Haushalte 2012 ff für das städtische Förderprogramm, das im wesentlichen auf der Vergabe günstiger Darlehen beruht, sind im zu erstellenden Programm darzustellen.

Begründung:

Das neue Wohnbauförderungsprogramm NRW orientiert sich an den gegenwärtigen finanziellen Möglichkeiten des Landes. Es investiert in den sozialen Wohnungsbau ebenso wie in die Eigentumsförderung und die nachhaltige Unterstützung von Klimazielen, etwa der energetischen Sanierung. Vor allem die großen Städte stehen aber weiterhin vor der „Herkulesaufgabe“, zusätzliche öffentlich geförderte Wohnungen für ihre Bürgerinnen und Bürger vorzuhalten.

Der Anteil der preiswerten und öffentlich geförderten Wohnungen sinkt weiterhin, so dass durch ein kommunales Wohnungsbauförderprogramm sicherzustellen ist, dass mindestens 1.000 Wohnungen erreicht werden und somit auch dem Ziel einer kommunalen Förderungspolitik wie z.B. in den Städten Hamburg, Frankfurt und München folgen können.

Die Antragsteller beabsichtigen, dass die Stadt Köln ab 2012 Wohnungsbauinvestoren kommunale Fördermittel als Darlehen auf Basis der Konditionen für Landesmittel bereitgestellt.

Durch die Vergabe der finanziellen Mittel entsteht ein zusätzliches städtisches Steuerungsinstrument, preiswerte Wohnungen zu sichern, damit auch in Haushalten mit geringerem Einkommen die Möglichkeit, sich an der Kaufkraft zu beteiligen. Öffentliche Wohnungsbauförderung ist auch Wirtschaftsförderung,

Gedeckt werden soll vorrangig der Bedarf an Wohnraum in Wohngebieten mit unzureichendem preiswertem Bestand. Eine vorausschauende Wohnungsbaupolitik trägt zudem wesentlich dazu bei, eine ausgewogene Bewohnermischung in den Stadtteilen zu erreichen und damit die Spaltung der Stadt in Arm und Reich zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Dienstag, September 20, 2011

Brief an die Schuldezernentin wegen Schulsozialarbeit

Zusätzliche Stellen Schulsozialarbeit

Sehr geehrte Frau Dr. Klein,

im Rahmen des Bildungspaketes des Bundes erwartet die Stadt Köln ca. 8 Mio. € zur Beschäftigung von Schulsozialarbeiterinnen und – arbeitern. Der Einsatz ist neben Grundschulen auch in den weiterführenden Schulen vorgesehen.

Bei der Auswahl der Schulen soll nach dem Grad der „sozialen Belastung“ priorisiert

werden. Wir begrüßen, dass dieses bewährte Verfahren auch für den aktuellen deutlichen

Ausbau der Schulsozialarbeit weitergeführt werden soll.

Die Schulsozialarbeit ist ein wirksames Instrument zur Unterstützung der Schülerinnen

und Schüler sowie deren Eltern. Als Schnittstelle zwischen Schule, SchülerInnen und Elternhaus muss bei der

Besetzung der Stellen aber auch besonderer Wert auf interkulturelle Kompetenz und

entsprechende Mehrsprachigkeit des Personals gelegt werden. Wir verweisen auf den Ratsbeschluss zur Einrichtung eines „Gefährdungsmeldungs- Sofort-Dienstes“ im März 2008. Auf Initiative des Integrationsrates wurde beschlossen,

„… bei der Besetzung der im Rahmen der einzurichtenden (GSD) bewilligten Stellen die Notwendigkeit einer verstärkten interkulturellen Öffnung zu beachten.

Bei Einstellung ist daher Fachpersonal mit ausreichender interkultureller Kompetenz und mit entsprechendem sprachlichen und interkulturellen Hintergrund zu berücksichtigen.

Als Orientierungsgröße sollte hierfür der bezirkliche Anteil der Familien mit

Migrationshintergrund dienen.“

Für die künftige Ausrichtung der Schulsozialarbeit in Köln bitten wir Sie daher eindringlich, bei der Einstellung städtischen Personals nachgewiesene interkulturelle Kompetenz und entsprechende Mehrsprachigkeit als Einstellungskriterien angemessen zu berücksichtigen.

Angemessen bedeutet, dass der Anteil dieser eingesetzten Kräfte an allen Neueinstellungen im Bereich der Schulsozialarbeit mindestens dem durchschnittlichen Anteil an SchülerInnen mit Migrationshintergrund an den ausgewählten Schulen entspricht.

Bei der Beauftragung Freier Träger müssen dieselben Kriterien gelten und zusätzlich müssen die jeweiligen Träger nachweisen, dass sie in der interkulturellen Arbeit bereits ganz oder teilweise tätig sind.

Zudem bitten wir Sie, ansetzend an den Projekten Rucksackmütter, Integrationslotsen usw. für die neuen SchulsozialarbeiterInnen einen Umsetzungsvorschlag aufzulegen, mit dem die interkulturelle Elternarbeit entfaltet werden kann.

Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit bitten wir Sie um eine zeitnahe Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Jahn

(kinder-und jugendpolitische Sprecherin)

Ossi Helling

(sozial- und migrationspolitischer Sprecher)

Horst Thelen

(schulpolitischer Sprecher)

Geschrieben von Ossi Helling um 11:52 PM
Kategorien: Aktuelles, Veröffentlichungen

Mittwoch, August 31, 2011

AK Soziales initiiert Ratsresolution zur Kritik an SGB II Instrumentenreform

Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 14.07.2011

Forderungen zur Instrumentenreform des SGB II und SGB III

Zur Gesetzgebung:

• Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die von der Bundesregierung vorgelegte Instrumentenreform des SGB II und des SGB III aus sozialpolitischem Interesse in der vorgelegten Fassung nicht zu beschließen, sondern die Dezentralität der Jobcenter vor Ort zu stärken, sowie die Individualität und Qualität stärker in den Fokus zu nehmen.

• Dazu fordert der Rat der Stadt Köln, dass

- die individuellen Bedarfe von langzeitarbeitslosen Frauen und Männern hinsichtlich der Dauer, der Qualität und der Intensität von Arbeitsförderungsmaßnahmen berücksichtigt werden;

- sowohl Instrumente für arbeitsmarktnahe als auch für integrationsferne erwerbsfähige Hilfeempfänger mit adäquaten dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten bleiben;

- der sozialpolitische Leitgedanke des SGB II mit dem Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere für Menschen, die dauerhaft keine Integrationschance auch im ersten Arbeitsmarkt haben, gestärkt wird;

- ein Arbeitsmarktprogramm aufgelegt wird, das weiterhin dauerhafte Förderungen wie z.B. den §16e SGB II vorsieht, um den bundesweit ca. 450.000 vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Menschen auch eine wirkliche Chance auf Integration zu bieten;

- die Ausweitung von Gutscheinen zurückgenommen wird, da sie den Anforderungen der Zielgruppe nicht entspricht: Langzeitarbeitslose Menschen benötigen individuelle persönliche Beratungsgespräche und Hilfen zur Orientierung

- die massive Reduzierung der Bundesmittel zur Eingliederung zurückgenommen wird, damit die Jobcenter nicht einseitig den Schwerpunkt auf arbeitsmarktnahe Hilfeempfänger und deren Integration legen müssen.

• Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung anlässlich der Resolution über die Auswirkungen der geplanten Instrumentenreform im SGB II auf die Beschäftigungsförderung in Köln und den Kölner Haushalt zu informieren. Die Ausschüsse für Soziales und Senioren, Wirtschaft und Finanzen werden über diese Auswirkungen informiert.

II. Zur Umsetzung des Integrationsprogramms:

Der Rat der Stadt Köln fordert die mit der Umsetzung befassten Institutionen auf,

• im Integrationsprogramm 2012 ausgewogene Maßnahmen für arbeitsmarktnahe und integrationsferne erwerbsfähige Hilfeempfänger vorzusehen. Dabei sind insbesondere folgende Schwerpunkte des Kölner Hilfesystems, die ursprünglich als Modell bei der Entwicklung des SGB II Pate gestanden haben, im Integrationsprogramm zu berücksichtigen: ProVeedel-JobBörsen, JobBörsen für Zielgruppen, Wege in Arbeit, Sprungbrett, JobPerspektive und Jugendbüros.

• den im SGB II vorgesehenen Personalschlüssel von einer Integrationskraft je 75 unter 25 jährigen bzw. je 150 über 25 jährigen erwerbsfähigen Hilfeempfängern nachhaltig umzusetzen. Die Träger des Jobcenters Köln sind dazu aufgefordert, alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Ressourcen bereitzustellen. Die Arbeitsagentur wird gebeten, ihren Teil der Personalgestellung im Jobcenter angemessen und sozialverträglich anzupassen. Derzeit übernimmt die Stadt Köln bereits den überwiegenden Teil der Verantwortung, so dass von der Arbeitsagentur erwartet wird, nun ihren Anteil zu erbringen.

Geschrieben von Ossi Helling um 1:00 AM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge

Donnerstag, Juni 30, 2011

Bundesverdienstkreuz für Ossi Helling

Pressemitteilung

Bundesverdienstkreuz für Ossi Helling

Grüne Ratsfraktion gratuliert!

Er hat es verdient, das Bundeskreuz am Bande. Morgen wird es ihm im Rathaus feierlich verliehen. Ossi Helling engagiert sich seit siebenundzwanzig Jahren für die GRÜNEN im Kölner Rat, davon mehr als zwanzig Jahre als Ratsmitglied.

Ossi Helling ist Sozialpolitiker mit Leib und Seele, mit Klugheit, Beharrlichkeit und Geschick.

Wie kein anderer gestaltet er die Sozialpolitik dieser Stadt. Motor für seinen unermüdlichen Einsatz ist sein Selbstverständnis, dass Menschen in jeder erdenklichen Lebenssituation zu dieser Stadtgesellschaft gehören und die Erkenntnis, dass es sich immer lohnt, sich für dieses Ziel einzusetzen.

Für die vielen Kölner Initiativen und die engagierten Menschen in Köln, die wie er eine Sozialpolitik vertreten, die Teilhabe und Mitwirkung der Betroffenen fördert, ist Ossi Helling ein zuverlässiger Partner und Berater.

Es gibt viele Meilensteine auf seinem politischen Weg.

Mit ihm unweigerlich verbunden werden die Selbsthilfe und das Bürgerschaftliche Engagement. Die Existenz des Kölner Fördersystems und die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen ebenso wie die Arbeit des Kölner Netzwerks Bürgerengagement wären ohne Ossi Helling so undenkbar.

Die Kölner Drogenpolitik prägt er als Politiker und im Vorstand der Drogenhilfe Köln e.V. Die Kölner Praxis, Drogenkonsumenten durch passende Angebote zu schützen, anstatt sie auszugrenzen oder gar zu kriminalisieren, ist wesentlich auf Ossi Hellings Engagement zurückzuführen.

Den Köln-Pass hat Ossi Helling als Oppositionspolitiker und in Zeiten der Gestaltungsverantwortung als hohes Gut und überragendes sozialpolitisches Instrument wirksam verteidigt und ausgebaut.

Der Köln-Pass sorgt dafür, dass Härten, die mit Armut verbunden sind, in Köln abgefedert werden.

Ossi Helling engagiert sich dafür, dass sich Menschen als Fachleute für ihre eigenen Belange beteiligen können und sie beteiligt sind an einer Gesellschaft, die jeden einzelnen Menschen schätzt.

Deshalb hat Ossi Helling eine große gesellschaftliche Anerkennung verdient.

Ossi, wir gratulieren Dir!

Köln, 28.Juni 2011

verantwortlich: Barbara Moritz, Fraktionsvorsitzende und Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer, Telefon: 221 25919