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Donnerstag, September 29, 2011
Arbeitskreis Soziales initiiert Ratsantrag zum Wohnungsbau
Antrag gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln zur Sitzung am 13.10.2011
Städtische Wohnungsbauförderung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 13.10.2011 zu setzen.
Beschluss:
Mehr als 45 % der Kölner Haushalte hat einen Anspruch auf sozial geförderten Wohnraum.
Nur 14 % dieser Haushalte bewohnen eine geförderte oder vergleichbar preiswerte Wohnung. Die unverhältnismäßige Mietbelastung führt zu einer erheblichen wirtschaftlichen Schwächung eines großen Teils der Kölner Bevölkerung und vielfach zu einer Belastung der öffentlichen Haushalte durch notwendige Transferleistungen.
Das im Dezember 2005 formulierte Ziel, jährlich 1.000 neue Wohnungen im Segment des preiswerten Wohnungsbaus zu schaffen und außerdem den sozial geförderten Wohnungsbau in der Stadt sozialraumverträglich zu mischen, kann durch das Wohnungsbauprogramm des Landes NRW inzwischen in Köln alleine nicht erreicht werden.
Der Rat beschließt daher den Wiedereinstieg in ein Kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm mit folgenden Eckpunkten:
Die städtische Förderung ergänzt die Landesförderung, um die Zielzahl von 1.000 sozial geförderten Wohnungen pro Jahr zu erreichen, wenn
• die Landesförderung aufgebraucht ist oder
• durch Förderung des Erwerbs von nichtstädtischen Grundstücken eine sozialraumverträgliche Verteilung entsprechend eines Förderatlasses erreicht wird.
Die zu fördernden Wohnungen sind nach einem Schwerpunktesystem (Förderatlas) innerhalb des Stadtgebietes sozialraumverträglich zu verteilen. Die Wohnungen sollen die Ziele der Barrierefreiheit und des altengerechten Wohnens erfüllen und insbesondere den energetischen Erfordernissen auf Basis des KfW-Effizienzhaus 70 Standards - gemäß der Beschlusslage des Liegenschaftsausschusses - gerecht werden.
Die Mittel stehen auch für
• den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen,
• die Förderung von Investitionen im Bestand, insbesondere für
energetische Sanierung und zur Erreichung von Barrierefreiheit
zur Verfügung.
Das bestehende Baulückenprogramm soll mit dem Schwerpunkt weitergeführt werden, Eigentümer zum Bau von preiswerten Wohnungen zu motivieren.
Die Auswirkungen auf die Haushalte 2012 ff für das städtische Förderprogramm, das im wesentlichen auf der Vergabe günstiger Darlehen beruht, sind im zu erstellenden Programm darzustellen.
Begründung:
Das neue Wohnbauförderungsprogramm NRW orientiert sich an den gegenwärtigen finanziellen Möglichkeiten des Landes. Es investiert in den sozialen Wohnungsbau ebenso wie in die Eigentumsförderung und die nachhaltige Unterstützung von Klimazielen, etwa der energetischen Sanierung. Vor allem die großen Städte stehen aber weiterhin vor der „Herkulesaufgabe“, zusätzliche öffentlich geförderte Wohnungen für ihre Bürgerinnen und Bürger vorzuhalten.
Der Anteil der preiswerten und öffentlich geförderten Wohnungen sinkt weiterhin, so dass durch ein kommunales Wohnungsbauförderprogramm sicherzustellen ist, dass mindestens 1.000 Wohnungen erreicht werden und somit auch dem Ziel einer kommunalen Förderungspolitik wie z.B. in den Städten Hamburg, Frankfurt und München folgen können.
Die Antragsteller beabsichtigen, dass die Stadt Köln ab 2012 Wohnungsbauinvestoren kommunale Fördermittel als Darlehen auf Basis der Konditionen für Landesmittel bereitgestellt.
Durch die Vergabe der finanziellen Mittel entsteht ein zusätzliches städtisches Steuerungsinstrument, preiswerte Wohnungen zu sichern, damit auch in Haushalten mit geringerem Einkommen die Möglichkeit, sich an der Kaufkraft zu beteiligen. Öffentliche Wohnungsbauförderung ist auch Wirtschaftsförderung,
Gedeckt werden soll vorrangig der Bedarf an Wohnraum in Wohngebieten mit unzureichendem preiswertem Bestand. Eine vorausschauende Wohnungsbaupolitik trägt zudem wesentlich dazu bei, eine ausgewogene Bewohnermischung in den Stadtteilen zu erreichen und damit die Spaltung der Stadt in Arm und Reich zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer
Mittwoch, August 31, 2011
AK Soziales initiiert Ratsresolution zur Kritik an SGB II Instrumentenreform
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 14.07.2011
Forderungen zur Instrumentenreform des SGB II und SGB III
Zur Gesetzgebung:
• Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die von der Bundesregierung vorgelegte Instrumentenreform des SGB II und des SGB III aus sozialpolitischem Interesse in der vorgelegten Fassung nicht zu beschließen, sondern die Dezentralität der Jobcenter vor Ort zu stärken, sowie die Individualität und Qualität stärker in den Fokus zu nehmen.
• Dazu fordert der Rat der Stadt Köln, dass
- die individuellen Bedarfe von langzeitarbeitslosen Frauen und Männern hinsichtlich der Dauer, der Qualität und der Intensität von Arbeitsförderungsmaßnahmen berücksichtigt werden;
- sowohl Instrumente für arbeitsmarktnahe als auch für integrationsferne erwerbsfähige Hilfeempfänger mit adäquaten dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten bleiben;
- der sozialpolitische Leitgedanke des SGB II mit dem Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere für Menschen, die dauerhaft keine Integrationschance auch im ersten Arbeitsmarkt haben, gestärkt wird;
- ein Arbeitsmarktprogramm aufgelegt wird, das weiterhin dauerhafte Förderungen wie z.B. den §16e SGB II vorsieht, um den bundesweit ca. 450.000 vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Menschen auch eine wirkliche Chance auf Integration zu bieten;
- die Ausweitung von Gutscheinen zurückgenommen wird, da sie den Anforderungen der Zielgruppe nicht entspricht: Langzeitarbeitslose Menschen benötigen individuelle persönliche Beratungsgespräche und Hilfen zur Orientierung
- die massive Reduzierung der Bundesmittel zur Eingliederung zurückgenommen wird, damit die Jobcenter nicht einseitig den Schwerpunkt auf arbeitsmarktnahe Hilfeempfänger und deren Integration legen müssen.
• Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung anlässlich der Resolution über die Auswirkungen der geplanten Instrumentenreform im SGB II auf die Beschäftigungsförderung in Köln und den Kölner Haushalt zu informieren. Die Ausschüsse für Soziales und Senioren, Wirtschaft und Finanzen werden über diese Auswirkungen informiert.
II. Zur Umsetzung des Integrationsprogramms:
Der Rat der Stadt Köln fordert die mit der Umsetzung befassten Institutionen auf,
• im Integrationsprogramm 2012 ausgewogene Maßnahmen für arbeitsmarktnahe und integrationsferne erwerbsfähige Hilfeempfänger vorzusehen. Dabei sind insbesondere folgende Schwerpunkte des Kölner Hilfesystems, die ursprünglich als Modell bei der Entwicklung des SGB II Pate gestanden haben, im Integrationsprogramm zu berücksichtigen: ProVeedel-JobBörsen, JobBörsen für Zielgruppen, Wege in Arbeit, Sprungbrett, JobPerspektive und Jugendbüros.
• den im SGB II vorgesehenen Personalschlüssel von einer Integrationskraft je 75 unter 25 jährigen bzw. je 150 über 25 jährigen erwerbsfähigen Hilfeempfängern nachhaltig umzusetzen. Die Träger des Jobcenters Köln sind dazu aufgefordert, alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Ressourcen bereitzustellen. Die Arbeitsagentur wird gebeten, ihren Teil der Personalgestellung im Jobcenter angemessen und sozialverträglich anzupassen. Derzeit übernimmt die Stadt Köln bereits den überwiegenden Teil der Verantwortung, so dass von der Arbeitsagentur erwartet wird, nun ihren Anteil zu erbringen.
Dienstag, Mai 31, 2011
AK Migration initiiert: 200 000 Euro für Integrationsprojekte
Interkulturelle und Integrationsprojekte
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Börschel
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 23.05.2011 zu setzen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung für folgende interkulturelle Projekte und Maßnahmen kurzfristig einzuleiten:
I. Projekte „Kulturdolmetscher“ zur Förderung der Integration durch Stärkung der Herkunftskultur konkret für:
: 1. Ausweitung der „Rucksackprojekte“ 40.000 €
2. Verbesserte Ausstattung des Projektes „Integrationslotsen“ 35.000 €
Für deutliche Wirkung müssen die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden
3. Aufstockung der Förderung Interkultureller Zentren 29.000 €
zur Stärkung des Netzwerkes der interkulturellen Zentren und zur Optimierung der Zentrenarbeit
II. „Menschen ohne Papiere“ 60 000 €
Zugang zu humanitären Basisangeboten und Diensten entsprechend der Empfehlungen im Rahmen der Studie „Menschen
ohne Papiere in Köln“ insbesondere für die gesundheitliche Versorgung („Armenbett) und die Beratung und Begleitung
III. Förderung von Freien Trägern der Wohlfahrtspflege und der Interkulturellen Arbeit 36.000 €
Die Rücknahme von Kürzungen zur Vermeidung von Härtefällen ist bereits im Rat am 07.04.11 im Vorgriff erfolgt
Gesamt 2 00.000 €
Diese Maßnahmen sind aufgrund des Finanzausschuss-Beschlusses vom 27.09.2010 Bestandteil des vom Rat am 7.10.2010 verabschiedeten Haushaltsplans 2011. Der im Finanzausschuss beschlossene gemeinsame SPD/GRÜNE- Veränderungsvorschlag bezog sich auf die Einnahmeverwendung aus der Kulturförderabgabe. Unter der Position „Interkulturelle und Integrationsprojekte“ sind 200.000 Euro für das Haushaltsjahr 2011 veranschlagt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2011 kurzfristig eine geeignete Finanzierung der Maßnahmen bereitzustellen, die für den Ergebnisplan 2011 aufwandsneutral ist. Die Maßnahmen werden aus der Kulturförderabgabe finanziert, sobald die Abgabe vereinnahmt werden kann. Voraussetzung für die Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss ist ein durch die Fachausschüsse Integrationsrat und Soziales und Senioren beschlossenes „Konzept zur Kulturförderabgabe für Interkulturelle Projekte und Integrationsprojekte“.
Donnerstag, März 03, 2011
AK Migration initiiert Ratsantrag zu Flüchtlingspolitik von CDU,SPD,Grünen,FDP
Änderungsantrag gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Rates
hier: „Unterbringung von Flüchtlingen“, TOP 3.1.7
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 01.03.2011 aufzunehmen:
Beschluss: Unterbringungskonzept
Nach neuesten Zahlen besteht in Köln ein Defizit an Wohnraum für 450 Flüchtlinge. Da eine Reduzierung dieses Bedarfs nicht absehbar ist, müssen diese fehlenden Plätze zusätzlich geschaffen werden. Dabei ist es weiterhin das Ziel, Sammelunterkünfte zu reduzieren und die verbleibenden einem hiesigen Standard für Wohnraum anzupassen. Eine Unterbringung in Hotels und Container ist unerwünscht. Sie muss jedoch bis zur schnellstmöglichen Abschaffung geduldet werden.
Daher beauftragt der Rat die Verwaltung, das Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen unter Berücksichtigung der baulichen Voraussetzungen weiter zu entwickeln und den entsprechenden Gremien bis zur Sommerpause 2011 vorzulegen.
Hierfür werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
1. Nach Erledigung der sanitären Sofortmaßnahmen in den am schlimmsten betroffenen Heimen müssen alle Standorte unter dem Gesichtspunkt einer sinnvollen und vertretbaren Sanierung unter Berücksichtigung von Mindest-Standards überprüft werden. Weitere Reparaturen sind vorzunehmen. Bei Reinigung, Pflege und Instandhaltung muss neben einem zuverlässigen professionellen Einsatz verstärkt auf freiwillige Bewohnerselbsthilfe gesetzt werden. Die Entwicklung eines „Bonus-Modells“ wird begrüßt.
2. Das Auszugsmanagement wird in Bezug auf Wohnungssuche und Betreuungs- und Begleitungskonzept intensiviert, damit möglichst viele Familien in normale Wohnungen wechseln können. An dem vom Rat beschlossenen dreistufigen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge wird ausdrücklich festgehalten. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich begrüßt, dass der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen derzeit Bausteine für ein solches Auszugsmanagement entwickelt.
3. Als Ersatz für abzureißende marode Heime muss Wohnraum angemietet werden und nötigenfalls neuer Wohnraum, z.B. als Sozialer Wohnungsbau oder kostengünstige Systembauten mit hohem Qualitätsstandard, möglichst auf städtischen Flächen errichtet werden.
4. Das Umbauprogramm der städtischen Sozialhäuser, die abgerissen und durch öffentlich geförderten ansprechenden Mietwohnungsbau ersetzt werden, muss mit der geplanten Intensität umgesetzt werden.
Sonntag, Februar 27, 2011
AK Soziales : Anfrage Strassenprostitution Kölner Süden
Straßenprostitution im Kölner Süden
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
derzeit arbeitet die Verwaltung an einem Konzept, das die Straßenprostitution im
Kölner Süden eindämmen soll. Abhilfe ist sowohl im Sinne der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner als auch im Sinne der Prostituierten dringend notwendig und ohne Verzögerung zu realisieren.
Da diese gesamtstädtische Problematik neben ordnungspolitischen Maßnahmen nur mit einem ausgewogenen Paket von Instrumenten begegnet werden kann, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie stellt sich Straßenprostitution in Köln insgesamt und in den jeweiligen Schwerpunkten dar?
2. Wurden in den letzten Jahren lokale Schwerpunktbildungen bzw. -verschiebungen beobachtet?
3. Wie hat sich das speziell an der Geestemünder Straße bestehende Projekt für Prostituierte entwickelt? Wir bitten um eine Bewertung dieses Angebotes unter Berücksichtigung der vorliegenden Erfahrungen.
4. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung in Bezug auf die Eindämmung der Straßenprostitution besonders im Kölner Süden aus sozial-, gesundheits-, ordnungs-, frauen- und migrationspolitischer Sicht vor und wie wird gewährleistet, dass diese fachpolitischen Aspekte in ein umfassendes Gesamtkonzept einfließen?
(Gleichlautende Anfrage vom 21.02.2011 in den Ausschüssen AVR, Gesundheit und Soziales)
Freitag, Februar 18, 2011
Grüner AK Migration initiiert Ratsantrag " Integrationskonzept"
Folgender Rot-Grüner Ratsantrag wurde im Februar 2011 mit großer Mehrheit verabschiedet
TOP 10.10 Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Köln nimmt das Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft zur Kenntnis und drückt allen Beteiligten seine Wertschätzung für die geleistete Arbeit aus.
Der Rat bestätigt den Beschluss des Integrationsrates vom 29.11. zu den vorgelegten Handlungsempfehlungen (Block A) und bittet die Verwaltung, die daraus zu entwickelnden Maßnahmen (Maßnahmenprogramm) zu einem späteren Zeitpunkt darzustellen und dann den Fachausschüssen und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Rat bestätigt zudem den Beschluss des Integrationsrates vom 13.12.2010 zum zukünftigen Steuerungsprozess, um unter Federführung des Integrationsrates und auf Grundlage der vorhanden Ressourcen die notwendigen Arbeitsstrukturen zu schaffen, damit die integrationsfördernden Maßnahmen erfolgreich geplant und umgesetzt werden können.
Was ist Gemeinwesenarbeit/ Fachgespräch Sozialausschuss
Antrag im Sozialausschuss im Februar 2011 durchgesetzt:
Information und Diskussion zur Sozialraum- und Gemeinwesenarbeit
1. Wir bitten die Verwaltung, auf einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses Soziales und Senioren das Thema „Chancen von Sozialraum- und Gemeinwesenarbeit“ als Schwerpunkt zu setzen.
2.Für Informationen und eine anschließende Diskussion sollen einzelne Akteure aus den Sozialräumen, Vertreter von Gemeinwesenprojekten, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Wissenschaft (Staatliche FH) gewonnen werden.
3.Die Verwaltung legt den Ausschüssen Soziales und Senioren und Jugendhilfe in einer der folgenden Sitzungen eine Auswertung vor, die auch Vorschläge zum weiteren politischen Vorgehen in der Entwicklung der sozialräumlichen Arbeit unter Einbeziehung von Gemeinwesenarbeit enthalten kann.
Begründung:
Im Rahmen des Jubiläums „25-Jahre Veedel e.V.“ wurde bei der FH am 19.11.2010 eine Fachtagung zur Gemeinwesenarbeit durchgeführt, an der auch Fraktionen des Rates teilgenommen haben. Es wurde dabei sehr deutlich, dass es bei einem großen Teil der Anwesenden Interesse an einer Diskussion zum Zusammenhang und zu den Unterschieden von sozialräumlicher Orientierung und Gemeinwesenarbeit gibt. Die Notwendigkeit, Kenntnisse über den Entwicklungsstand zu erwerben und sich intensiv und fundiert auszutauschen, wurde erkannt und der Ausschuss für Soziales und Senioren als geeignetes Gremium für diese Diskussion vorgeschlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Dienstag, November 30, 2010
Änderungsantrag zum Integrationskonzept
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Konzept zur Stärkung der Integrativen Stadtgesellschaft
A) Ersetzung des Beschlusstextes wie folgt
„Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zustimmend zur Kenntnis.
Um dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.
1. verwaltungsintern auf der Grundlage vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und Umsetzung von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen, die erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sowie der Kontrolle der Zielerreichungen sicherzustellen.
Hierfür wird eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern des Interkulturellen Referates und je einem Verantwortlichen der Dezernate, eingerichtet werden.
Darüber hinaus sollte der Sachverstand des Integrationsrates sowie externer Experten in den Steuerungsprozess einbezogen werden können.
Die Verwaltung legt bis zum Beschluss des Rates im Dezember 2010 ein Konzept zur Zusammensetzung und den Arbeitsstrukturen dieser Steuerungsgruppe vor.
Da der Integrationsrat maßgeblich auch am Umsetzungsprozess beteiligt wird, sind ihm Zwischenauswertungen und – ergebnisse sowie Fortschreibungsüberlegungen zeitnah mitzuteilen.
2. Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden. Obwohl enge inhaltliche Zusammenhänge bestehen, wird es verfahrensmäßig kurz- und mittelfristig vom Integrationskonzept abgekoppelt. Die Verwaltung sollte bei der Überarbeitung berück-sichtigen, dass an alle wesentlichen Handlungsempfehlungen angeknüpft werden sollte, Prioritäten gesetzt werden, konkrete Schätzungen zu Kosten und Ressourcen erfolgen und die bisherige Trennung zwischen Maßnahmen der Verwaltung und Maßnahme der nicht-städtischen Träger aufgehoben wird. Die Überarbeitung sollte dann in Form eines Workshops, einer Beratungsveranstaltung oder ähnlichem rückgekoppelt werden mit Akteuren, die bereits an der Erstellung des Integrationskonzeptes mitgewirkt haben. Nach einer solchen erweiterten Beratung soll das Maßnahmenpaket im Sommer 2011 den Ausschüssen vorgelegt werden. Der Integrationsrat soll, wie unter Punkt 1 zur Beratungsfolge ausgeführt, beteiligt werden.
3. Das vorliegende Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnis regelmäßig zu aktualisieren.
4. in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre – zum Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.
Aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen sowie aus dem später zu entwickelnden Maßnahmen werden von der Verwaltung Einzelvorlagen zur Beschlussfassung durch Fachausschüsse und Rat vorgelegt. Dabei werden konkrete Aussagen zu Finanzierungsmöglich-keiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.
B) Änderungs-/Ergänzungsantrag zum Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft
1. Die in den vorberatenden Gremien gefassten Beschlüsse – bis auf den Kulturausschuss - zum Konzept werden bestätigt.
2. Der in den Handlungsempfehlungen wiederholt enthaltene Hinweis auf den
Finanzierungsvorbehalt wird jeweils gestrichen.
Begründung:
Der Beschlusstext enthält bereits Aussagen zur Finanzierung.
3. Der ersten beiden Absätze des Konzeptes werden ersetzt durch nachfolgende Präambel:
Präambel
Das Kölner Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft bildet die zentrale Leitlinie für kommunale Integrationsarbeit der nächsten Jahre. Es geht von dem Grundsatz aus, dass nur eine integrierte und für Veränderung offene Stadtgesellschaft erfolgreich und für alle gewinnbringend die Herausforderungen der globalisierten Zukunft be-wältigen kann.
Eng angelehnt an den Ratsbeschluss im Dezember 2006 wurden in 23 Arbeitsgruppen Handlungsempfehlungen formuliert, die die gleichberechtigte Teilhabe von Kölnerinnen und Kölnern mit Zuwanderungsgeschichte, die Chancengleichheit, den öffentlichen Diskurs und die vorhandenen Potenziale fördern sollen. Bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen sollen die nachfolgend aufgeführten Grundsätze deshalb besonders beachtet werden:
• Integrationsfördernde Maßnahmen berücksichtigen im Sinne des Inklusions- und Genderansatzes, dass Verschiedenheit der Normalfall ist. Jeder einzelne Mensch soll in seiner Besonderheit akzeptiert und seine Potenziale einbringen können.
• Der Blick ist dafür zu öffnen, dass Verschiedenheit ein Gewinn für die Gemeinschaft ist. Alle Maßnahmen sind deshalb so anzupassen, dass sie den unterschiedlichsten Anforderungen einer vielfältigen Stadtgesellschaft gerecht werden.
• Integration im Sinne gleichberechtigter Teilhabe an allen Lebensbereichen erfordert die gemeinsame Auseinandersetzung der Stadtgesellschaft mit den Chancen, Her-ausforderungen und Problemen, die mit Zuwanderung verbunden sind.
4. Der Punkt „Steuerung“ des Konzeptes wird gestrichen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gonca Mucuk-Edis gez. Ossi Helling
SPD-Fraktion Grünen-Fraktion
Sonntag, November 14, 2010
Ratsantrag zur ARGE Zukunft
Zukunft des Job-Centers in Köln
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) mit der Agentur für Arbeit Köln zum 01.01.2011 in einer gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) im Sinne des § 44 b SGB II anzustreben.
I. Gemeinsame Trägerschaft
Der Rat fordert die Verwaltung auf, in den Verhandlungen und Abstimmungen mit der Agentur für Arbeit Köln zu erwirken, dass die gemeinsame Einrichtung organisatorisch und in der inhaltlichen Ausrichtung ihre Verantwortung zur gleichgewichtigen beruflichen und sozialen Integration übernimmt. Nur dann kann sie ihre wichtige Rolle zur Förderung der sozialen Balance in der Kölner Stadtgesellschaft wahrnehmen.
Die Verwaltung wird entsprechend beauftragt, folgende Eckpunkte zu verhandeln:
1. Im Vordergrund stehen die Menschen, die von der gemeinsamen Einrichtung betreut werden.
o In diesem Sinne muss eine angemessene Personalausstattung mit qualifizierten Fachkräften in allen Funktionsbereichen gewährleistet werden und
o Instrumente gesichert und ausgebaut werden, die insbesondere für Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt wie Menschen mit Behinderung, Ältere, Langzeitarbeitslose und Kranke, aber auch für junge Erwachsene geeignet sind. Die individuellen Lebenslagen und Möglichkeiten der Hilfesuchenden müssen adäquat Berücksichtigung finden.
o Die Kenntnis der lokalen Bedarfssituation und der Zugang zu den Menschen vor Ort machen eine Berücksichtigung lokaler Träger und Angebote erforderlich- auch bei Ausschreibungen und Vergaben wie z.B. bei dem bewährten Pro-Veedel-Programm
2. Die Kooperationsvereinbarung soll in der Ausgestaltung von Geschäftsführung, Trägerversammlung und Beirat die größtmögliche Gleichstellung der Kooperationspartner, Einbindung der bedeutenden lokalen Akteure und Transparenz bei Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen gewährleisten.
Für bewährte Beteiligungsstrukturen sollte weitgehende Kontinuität gesichert sein.
II. Resolution an die Bundesregierung
Der Rat der Stadt Köln fordert von der Bundesregierung eine finanzielle Ausstattung, die die Jobcenter, insbesondere das Jobcenter Köln in die Lage versetzt, die Grundsätze des SGB II bedarfsgerecht im Sinne der notwendigen Förderung umsetzen zu können..
Neben einer bedarfsgerechten Ausstattung des Eingliederungsbudgets sowie einer erhöhten Beteiligung an den realen Kosten der Unterkunft gehört dazu ein auskömmliches Budget zur Deckung der Verwaltungskosten.
Begründung:
Der Rat der Stadt Köln sieht eine einvernehmliche, partnerschaftliche und an den Interessen der betroffenen Menschen orientierte Kooperation ab dem 01.01.2011 gefährdet. In seiner Resolution vom 23.03.2010 hat der Rat sich für den Erhalt der Mischverwaltung und eine gemeinsame Einrichtung als Nachfolgeorganisation der Arbeitsgemeinschaft Köln ausgesprochen. Diese Positionierung war mit grundlegenden Forderungen verbunden, die eine Partnerschaft auf Augenhöhe unter Ausschluss von einseitigen Entscheidungen eines Trägers weiterhin ermöglichen sollte. Diesen Forderungen werden durch die neuen Bestimmungen im SGB II teilweise konterkariert.
Dem gegenüber wollen wir sicherstellen, dass die Trägerversammlung auch in arbeitsmarktpolitischen Fragen eine Entscheidungskompetenz besitzt und nicht nur in organisatorischen und personalwirtschaftlichen Belangen.
Unmittelbar vor der Umsetzung dieser „Reform“, die das bisherige Konsensprinzip auf der Grundlage des ARGE-Vertrages und damit die Partnerschaft auf Augenhöhe außer Kraft setzt, greifen die geplanten finanziellen Kürzungen der Bundesregierung weiter in den kommunalen Handlungsspielraum ein.
Die Einsparungen führen zu einer noch stärkeren Fokussierung auf arbeitsmarktnähere Instrumente. Die drastische Reduzierung der Eingliederungsmittel geht vor allem zu Lasten der Fördermaßnahmen für arbeitsmarktfernere Menschen. Gerade diese Menschen brauchen besondere Hilfen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung ihrer Erwerbsfähigkeit. Hier liegt aber seit langem und durch die Integrationsverpflichtung besonders gefordert ein sozialpolitischer Schwerpunkt der Stadt Köln.
Verändert am: Sonntag, November 14, 2010 9:47 PM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge
Dienstag, Oktober 05, 2010
Bundesregierung ruiniert Integrationskurse
Finanzierung und Durchführung von Integrationskursen
Resolution an die Bundesregierung
Der Rat der Stadt Köln fordert von der Bundesregierung, speziell vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Richtlinien zur Finanzierung und Durchführung von Integrationskursen zu ändern.
Im Einzelnen gibt es folgende Änderungsbedarfe:
1. Die Zuschlagskürzungen pro Teilnehmer und Kurseinheit müssen zurückgenommen werden. Eine weitere Verschlechterung der finanziellen Ausstattung schwächt die Kursanbieter, schränkt die Flexibilität der Anbieter auf die Gruppenzusammensetzung noch weiter ein und führt dazu, dass die Qualität des Lehrpersonals nicht aufrecht erhalten werden kann. Dazu zählt auch, dass die Leistungsvergütung an die Träger von Integrationskursen zeitnah erfolgt.
2. Von Einschränkungen bei Alphabetisierungskursen ist Abstand zu nehmen. Besonders für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Kurse ist der Zugang zum Bildungssystem wichtig.
3. Die Wiederholung des Aufbaumoduls muss auch weiterhin möglich sein, wenn die Deutschkenntnisse trotz ordnungsgemäßem Kursbesuch für das nächste Level nicht ausreichen. Immerhin 14 % der entsprechenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer schaffen die Anforderungen nicht ohne Wiederholung. Diesen Menschen würde der Zugang zur deutschen Sprache nach den neuen Richtlinien versperrt.
4. Der Vorrang von Vollzeit- gegenüber Teilzeitkursen muss aufgehoben werden. Beide Kursformen sollten gleichwertig angeboten werden. Besonders Frauen sind aufgrund familiärer Verpflichtungen nicht in der Lage, an einem Vollzeitkursus teilzunehmen und bleiben damit trotz entsprechenden Interesses außen vor.
5. Eine Absenkung des Kinderbetreuungsschlüssels von 12 auf 6 Kinder ohne die finanzielle Berücksichtigung des Ausbaus der Personalstruktur führt zu fehlender Kinderbetreuung, die besonders für die unter 3-Jährigen dringend benötigt wird. Hiervon betroffen sind wiederum überwiegend Frauen, die von Integrationsangeboten nicht erreicht werden können.
6. Der Zugang von Interessierten, die nicht zu den Kursen verpflichtet sind muss erleichtert werden. Mit dieser Regelung werden EU-Bürger gegenüber Drittstaatlern (die ja zur Kursteilnahme verpflichtet sind) benachteiligt. Sie betrifft aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld I, die zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit dringend ihre Deutschkenntnisse verbessern müssen.
Begründung:
Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten, finanziert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), gelten als Vorzeigeprojekt der Bundesregierung. Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt wurden jedoch vor kurzem weitreichende Kürzungen beschlossen. Alle, die lediglich eine Teilnahmeberechtigung bekommen können, aber keiner Verpflichtung (also zum Beispiel alle EU-Bürger) unterliegen, müssen zur Zeit etwa ein halbes Jahr auf einen Kurs warten. Sie erhalten erst nach einer erfahrungsgemäß beträchtlichen Bearbeitungszeit durch das Bundesamt eine Berechtigung, die drei Monate nach Ausstellung Gültigkeit bekommt. Viele Anträge sollen erst ab 2011 bearbeitet werden. Auch die Kürzung von Fahrtkosten führt dazu, dass viele integrationswillige Bewerber derzeit keinen Kurs beginnen können. Bundesweit warten derzeit schätzungsweise 20 000 Migranten auf einen Kursplatz. Monatelange Wartezeiten sind vorprogrammiert. Zudem wurden Zuschüsse für die Qualifikation der Lehrer von Integrationskursen gestrichen.
Vor dem Hintergrund auch der öffentlichen Diskussion über Pflichten von Migrantinnen und Migranten zur Integration setzt sich der Integrationsrat für eine Änderung der Richtlinien zur Finanzierung und Durchführung der Integrationskurse ein.
Die Erfahrungen in Köln haben gezeigt, dass Angebote dann angenommen und erfolgreich genutzt werden, wenn sie den Bedürfnissen der Interessierten gerecht werden. Berücksichtigt werden müssen finanzielle Möglichkeiten, Verpflichtungen in der Familie, zeitlicher Freiraum, persönliche Hemmschwellen und nicht zuletzt individuelles Leistungsvermögen und Bildungsstand.
Je flexibler die Angebote sind, umso besser und somit zahlreicher können sie angenommen werden. Die neuen Regelungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden jedoch den Zugang zu Integrationskursen verschlechtern. Sie stellen einen Paradigmenwechsel dar. Statt möglichst freiem Zugang zu den Kursen wird ausgesperrt und verzögert. Da die Bundesregierung die Kosten deckelt, wird Interessierten der Zugang aus Kostengründen eher verweigert statt erleichtert.
Der Rat der Stadt Köln setzt sich dafür ein, die bisherigen guten Erfolge der Kölner Integrationskurse fortzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gonca Mucuk-Edis gez. Ossi Helling
SPD-Fraktion Grünen-Fraktion
Dienstag, September 21, 2010
Neues Beratungsverfahren für das Integrationskonzept
Änderungsantrag zum TOP Konzept zur Stärkung der Integrativen Stadtgesellschaft (1346/2010)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Initiative zur Beschlussfassung des Rates, ein Integrationskonzept zu erstellen, ging im Wesentlichen vom Integrationsrat aus. Allen wesentlichen Akteuren war und ist klar, dass der Integrationsrat eine wichtige Rolle in der Steuerung der Beratung in den Ausschüssen und nach Beschlussfassung bei der Realisierung und Kontrolle des Konzeptes haben muss.
Während das Integrationskonzept selber breit und umfassend diskutiert wurde, ist das angehängte Maßnahmenprogramm nicht öffentlich erörtert worden. Trotz inhaltlicher Bezüge sollte verfahrensmäßig das Maßnahmenprogramm vom Integrationskonzept abgekoppelt werden.
Deshalb fasst der Integrationsrat folgenden Änderungsbeschluss
1.) Zur Beratungsfolge:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, das Konzept in einer neuen Beratungsfolge in die beteiligten Ausschüsse zu geben. Diese Beratungsfolge startet mit dem Integrationsrat am 09.09.2010, ermöglicht dann unter Streichung aller vorgesehenen Beratungstermine im September ab Oktober 2010 die Beratung in allen derzeit vorgesehenen Ausschüssen. Dort können Stellungnahmen oder Änderungsanträge formuliert werden. Danach geht es in einem zweiten Durchgang in den Integrationsrat, der sich fachlich abschließend mit dem Konzept beschäftigt.
Die Beschlussfassung erfolgt schließlich - wie auch bisher vorgesehen - 2010 im Rat.
2) Zur weiteren Behandlung des Konzeptes:
„Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden. Obwohl enge inhaltliche Zusammenhänge bestehen, wird es verfahrensmäßig kurz- und mittelfristig vom Integrationskonzept abgekoppelt. Die Verwaltung sollte bei der Überarbeitung berücksichtigen, dass an alle wesentlichen Handlungsempfehlungen angeknüpft werden sollte, Prioritäten gesetzt werden, konkrete Schätzungen zu Kosten und Ressourcen erfolgen und die bisherige Trennung zwischen Maßnahmen der Verwaltung und Maßnahme der nicht-städtischen Träger aufgehoben wird. Die Überarbeitung sollte dann in Form eines Workshops, einer Beratungsveranstaltung oder ähnlichem rückgekoppelt werden mit Akteuren, die bereits an der Erstellung des Integrationskonzeptes mitgewirkt haben. Nach einer solchen erweiterten Beratung soll das Maßnahmenpaket im April 2011 den Ausschüssen vorgelegt werden. Der Integrationsrat soll, wie unter Punkt 1 zur Beratungsfolge ausgeführt, beteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gonca Mucuk-Edis gez. Ossi Helling
SPD-Fraktion Grünen-Fraktion
Bericht des Beauftragten für Schwule, Lesben und Transgender eingefordert
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
hier: Tätigkeitsbericht der Verwaltung im Bereich Lesben, Schwule, Transgender
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 23.09.2010 zu setzen:
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt:
1. Das neu eingerichtete Referat Lesben, Schwule, Transgender legt dem Ausschuss – analog zu den anderen Diversity Gruppen künftig einen Jahresbericht über seine Tätigkeiten vor.
Dieser Bericht soll insbesondere folgende Informationen enthalten:
o Öffentlichkeitsarbeit
o Internetauftritt
o Gremien- und Vernetzungsarbeit
o Verwaltungsinterne Unterstützungsarbeit
o Eine detaillierte Übersicht über die Förderungsstruktur im Bereich LST
o Arbeitsschwerpunkte im Berichtsjahr
o Ausblick auf das laufende bzw. kommende Jahr
2. Der Bericht soll der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sein und im Rahmen eines Internetauftrittes des Referates auf den Seiten der Stadt Köln platziert werden.
Begründung:
Im Juli 2010 konnte der Beschluss des Rates zur Besetzung des Referates LST zumindest teilweise umgesetzt werden. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, in diesem Bereich das Informations- und Kommunikationsdefizit für Rat, Verwaltung, Träger und Interessenverbände zu beseitigen. Integrale Aufgabe eines Referates ist es, eine zusammengefasste Information über Anforderungen, Aufgaben und Förderung im Bereich der LST-Politik zu erarbeiten, die als Grundlage für die weitere städtische Engagement in diesem Bereich dienen. Mit der Verstärkung der Arbeit trägt die Stadt Köln der wachsenden Bedeutung von Lesben, Schwulen und Transgender für das Profil der Stadt als weltoffene Stadt Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Montag, Juli 05, 2010
Grüne zur aktuellen Haushaltssituation
Die Grünen haben in ausführlichen Diskussionen auf Initiative der Arbeitskreise Jugend und Soziales folgende Grundlinie zum Haushalt festgelegt:
Stadt Köln vor enormem Einsparprogramm
Grüne: „Prioritäten setzen, damit Köln sozial bleibt!“
Der Haushaltsplan-Entwurf 2010/2011 wird von der Verwaltung am 13. Juli 2010 in den Rat eingebracht. Die Haushaltslage ist deutlich dramatischer als im Jahr 2003, als der Rat zuletzt ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen hat. Unbestreitbar erfordert diese Situation, die vorwiegend durch die globale Finanzkrise und die kommunalfeindliche Finanzpolitik von Landes-und Bundesregierung verursacht wurde, enorme Sparanstrengungen.
Anlässlich der im heutigen Finanzausschuss geführten Diskussion zur aktuellen Finanzlage der Stadt Köln erklärt Jörg Frank, stv. Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der GRÜNEN:
• Der Hpl-Entwurf 2010 wurde im April mit Billigung des Rates zurückgezogen. Der ausgewiesene Fehlbetrag war so enorm, dass eine Verabschiedung zwangsläufig zu
von der Kommunalaufsicht verordneten „Nothaushalts“-Maßnahmen geführt hätte.
• Daher begrüßen die GRÜNEN, dass nun die Verwaltung einen Kurs verfolgt, sowohl ein gesetzlich normiertes Haushaltssicherungskonzept als auch ein „Nothaushaltsregime“ in jedem Falle zu vermeiden. Die Verwaltung erstellt derzeit einen Vorschlag für ein Konsolidierungskonzept für diese Haushaltsperiode. So soll sichergestellt werden, dass Rat und Verwaltung die eigenständige Entscheidung über die Kommunalpolitik in Köln behalten und nicht unter das Diktat der Kommunalaufsicht geraten. Das begrüßen wir ausdrücklich!
• Für uns ist wichtig, dass dieses Konzept die Ausgaben-und die Einnahmenseite berücksichtigt. Entsprechend erwarten wir Fakten und Empfehlungen seitens der Verwaltung, die Einnahmenseite zu stärken.
• Für uns ist wichtig, trotz aller Sparerfordernisse die wichtigsten Leistungen des kommunalen sozialen Netzes bei der Armutsbekämpfung, bei Betreuungs-und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche und nicht zuletzt im Kulturbereich sowie beim Substanzerhalt städtischer Infrastruktur aufrechterhalten zu können. Das geht nur über Prioritätensetzung in diesen Bereichen und im Stadthaushalt insgesamt. Dafür sind Kriterien notwendig, wie z.B. die Berücksichtigung von Angeboten in Sozialraumgebieten und Stadtteilen mit erhöhtem Jugendhilfebedarf sowie Angeboten für KölnPass-Inhabende. Daher halten wir gezielte Korrekturen bei pauschalen Kürzungsansätzen für notwendig. Prioritätensetzung führt aber auch zu Mehreinsparungen an anderer Stelle. Alle Beteiligten, insbesondere auch die nichtstädtischen Träger, brauchen Planungssicherheit.
• In dieser Zeit ist es noch notwendiger als bislang, die Bürgerinnen und Bürger über die Hintergründe der Krise und die Einsparvorschläge kontinuierlich zu informieren, aber auch im Rahmen eines auf diese Lage angepasstes Bürgerhaushaltsverfahren zu beteiligen. Wir Grüne führen darüber hinaus Gespräche mit freien Trägern, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Bürgerinitiativen. Wir suchen die Unterstützung aller gesellschaftlichen Kräfte in Köln, damit die Stadt diese schwierige Situation konstruktiv bewältigen kann.
Köln, 14. Juni 2010
Beschlossener Antrag "Save me" im Integrationsrat am 22.06.2010
Unterstützung der "save-me-Kampagne"
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln um folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Köln
• fordert die Bundesregierung auf, entsprechend dem Anliegen des Hohen Flüchtlings-kommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) ein kontinuierliches Programm zur dauerhaften Aufnahme von schutzbedürftigen Flüchtlingen (Resettlement-Programm) einzurichten ggf. gemeinsam mit anderen EU-Staaten.
• beschließt, im Rahmen eines noch zu beschließenden drittfinanzierten Resettlement-Programms ein begrenztes Kontingent an Flüchtlingen in Köln aufzunehmen und zu integrieren.
• unterstützt das bürgerschaftliche ehrenamtliche Engagement zur Betreuung von Flüchtlingen.
Begründung:
Die Vereinten Nationen haben den Hohen Flüchtlingskommissar (UNHCR) beauf-tragt, für besonders schutzbedürftige Personen dauerhafte Lösungen zu finden. UNHCR schlägt Deutschland seit 2007 vor, ein jährliches Kontingent an besonders Schutzbedürftigen aus völlig überlasteten Erstzufluchtsländern dauerhaft aufzuneh-men (siehe u. a. UNHCR: Eckpunkte-Papier zum Flüchtlingsschutz anlässlich der Konstituierung des Deutschen Bundestages und der Deutschen Bundesregierung zur 17. Legislaturperiode, Berlin im Oktober 2009, http://www.koelner-fluechtlingsrat.de/download/UNHCReckpunktepapier.pdf). Diese organisierte Aufnahme von Flüchtlingen aus Erstzufluchtsländern wird „Resettlement“ oder „Neuansiedlung“ genannt. Seit vielen Jahren stellen z. B. die USA, Kanada, Australien, aber auch ei-nige EU-Staaten wie Schweden, Dänemark und die Niederlande jährliche Quoten für die Flüchtlingsaufnahme zur Verfügung. Deutschland hat sich Ende 2008 bereit er-klärt, im Rahmen einer europäischen Hilfsaktion 2.500 besonders schutzbedürftige irakische Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien aufzunehmen. Dieser Weg sollte nicht nur fortgesetzt, sondern erweitert werden, zumal der Bedarf die derzeit verfüg-baren Neuansiedlungskapazitäten bei Weitem übersteigt. Allein 2010 müssen laut UNHCR 203.000 Personen neuangesiedelt werden. Nur 6,7% der im Jahr 2008 neu-angesiedelten rd. 65.600 Flüchtlinge fanden Aufnahme in einem EU-Staat.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat indessen in einem Entschei-dungsvorschlag vom 02.09.2009 (BR-Drs. 724/09) dargelegt, dass sich im Rahmen einer umfassenden Konsultation aller Interessengruppen zur Asylpolitik eine breite Übereinstimmung darin zeigte, dass das Resettlement eine zentrale Stellung in der externen Asylpolitik der EU einnehmen sollte.
Seit einigen Monaten organisieren Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen bundesweit eine Kampagne (www.save-me-kampagne.de), die das Anliegen von UNHCR unterstützt. In ca. 50 Städten in Deutschland haben sich lokale Gruppen gebildet, u. a. auch in Köln. In rund 20 Städ-ten, u. a. in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Erfurt, Hannover, Kiel, München und Rostock, wurden bereits entsprechende Stadtratsbeschlüsse verabschiedet. Der Landtag Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland eine Resolution zur Neuansiedlung von Flüchtlingen beschlossen.
Die Umsetzung der Maßnahme ist nicht haushaltswirksam, da die Finanzierung durch das SGB II bzw. Erwerbseinkommen der Flüchtlinge, die uneingeschränktes Arbeitsrecht haben, gewährleistet wird. Die Betreuung und Begleitung der Flüchtlinge erfolgt ausschließlich ehrenamtlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gonca Mucuk-Edis gez. Ossi Helling
SPD-Fraktion GRÜNE-Fraktion
Sonntag, Juli 19, 2009
Kommune zahlt "Pille" für Köln-Pass-Frauen
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Ausschuss Soziales und Senioren
20.08.2009
Kosten für Schwangerschaftsverhütung bei Frauen mit besonderen sozialen und psychosozialen Schwierigkeiten
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 20.08.2009 zu setzen:
Einschlägige Frauenberatungsstellen stellen zunehmend fest, dass insbesondere Frauen mit psychosozialen oder sozialen Problemen nicht in der Lage sind, die Kosten für ärztlich verordnete Schwangerschaftsverhütungsmittel aufzubringen.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Sozialausschuss, dass die Verwaltung ein Verfahren entwickelt, um diese Frauen zu unterstützen.
Dieses Verfahren sollte sich an folgenden Grundsätzen orientieren:
1. Es bezieht sich auf Frauen mit ausdrücklich psychosozialen oder sozialen Schwierigkeiten, die im Besitz eines Köln-Passes sind.
Psychosoziale Schwierigkeiten sind beispielsweise Gewalterfahrungen, Sucht- oder Suchtfolgenerfahrungen, psychische Erkrankungen, Bedrohung von Obdachlosigkeit.
2. Die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel können übernommen bzw. bezuschusst werden. Die Entscheidung hierüber trifft eine anerkannte Stelle nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz nach entsprechender Beratung.
Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht
3. Die Gesamtsumme der Kostenübernahme wird auf 150.000 Euro/p.a begrenzt, die innerhalb des Sozialetats zu decken sind.
Die Mittelzuweisung erfolgt quartalsweise.
Das konkretisierte Verfahren ist dem Ausschuss für Soziales und Senioren und dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Grün zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Auf der UN-Konferenz zu Bevölkerung und Entwicklung 1994 in Kairo wurde das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit als Menschenrecht ausdrücklich anerkannt. Hierzu gehört auch der ungehinderte Zugang zu sicheren, wirksamen und erschwinglichen Mitteln der Familienplanung. Ein entsprechendes Aktionsprogramm wurde von 174 Staaten (darunter der Bundesrepublik) verabschiedet.
In einer Masterarbeit von 2007 (Annelene Gäckle) wurde gezeigt, dass sich das Verhütungsverhalten bei Bezieherinnen von ALG II (bzw. von Leistungen nach SGB XII) aufgrund der schwierigen ökonomischen Situation geändert hat: Sichere und zuverlässige Verhütungsmittel werden gegenüber der Situation vor Bezug von Transferleistungen seltener eingesetzt, dagegen nahm die Verwendung weniger sicherer Mittel zu.
Nach dem Ergebnis dieser Untersuchung wird zumindest von einigen der befragten Frauen nicht ausgeschlossen, dass für sie auch ein (finanzierter) Schwangerschaftsabbruch als Mittel der Familienplanung in Frage kommen könnte.
Die Nichtberücksichtigung der Kosten für Familienplanung im Regelsatz des ALG II läuft in der Realität häufig den Intentionen des Menschenrechts auf reproduktive Gesundheit zuwider.
Bis zu einer anzustrebenden Änderung der entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen, auf die seitens der Kommunen über deren Spitzenverbände hingewirkt werden sollte, ist es erforderlich, bei besonderen sozialen und psychosozialen Schwierigkeiten in Umsetzung des Menschenrechts auf reproduktive Gesundheit eine Familienplanung durch sichere und wirksame Mittel zu ermöglichen. In Anlehnung an das Vorgehen in einigen anderen Städten soll hierzu als freiwillige Leistung ein Betrag von 150.000 € bereitgestellt werden, der über die anerkannten Beratungsstellen Frauen mit besonderen Schwierigkeiten eine für sie geeignete Methode der Familienplanung ermöglicht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Donnerstag, Juni 11, 2009
Antrag: Erhalt des "Gulliver"
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates
Ausschuss Soziales und Senioren 08.06.2009
"Erhalt der Überlebensstation "Gulliver" am Hauptbahnhof"
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten, den folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 08.06.2009 zu setzen:
Die Hauptbahnhofsverwaltung plant, den Mietvertrag mit „Gulliver“ zum 31.12.2009 beenden. Als Grund wird ein noch zu erstellendes Brandschutzkonzept genannt.
Die Antragsteller wissen um die große Bedeutung dieses Angebots für Köln sowohl aus sozial- als auch aus ordnungspolitischer Sicht und bitten den Sozialausschuss um folgenden
Beschluss:
Der Sozialausschuss fordert die Verwaltung auf, unverzüglich Gespräche mit der Hauptbahnhofsverwaltung zu führen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um einen Verbleib des „Gulliver“ am derzeitigen Standort zu erreichen.
Hierbei ist es erforderlich,
• die fachliche Würdigung der betroffenen Fachdienststellen und Interessens-vertretungen, die in der Stadt-AG Wohnungslosenpolitik seit Jahren effektiv arbeiten, und die dieses Projekt uneingeschränkt unterstützen, gegenüber der Bahnhofsverwaltung zur Geltung zu bringen.
• der Bahnhofsverwaltung anzubieten, die Kompetenz der Kölner Feuerwehr bei der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für den Standort "Gulliver" zu nutzen.
Begründung:
Von Duschgelegenheiten und Waschmaschinen über saubere und ruhige Schlaf-gelegenheiten, die auch tagsüber genutzt werden können, bis hin zu passgenauen Beschäftigungsmöglichkeiten und Beratung und Begleitung bietet das Gulliver ein breites Spektrum von Leistungen, die von den Menschen selbstbestimmt und in wür-devollem Rahmen angenommen werden können.
Der Erfolg spricht für sich:
Die Überlebensstation „Gulliver“ ist ein Angebot, das täglich 150-200 wohnungslose Menschen nutzen.
Aber, nicht ausschließlich Konzeption und Umsetzung sind hierfür ausschlaggebend.
Dort, wo sich Wohnungslose in allen Großstädten verstärkt aufhalten - am zentralen Bahnhof - ist das Gulliver zu finden und daher gehört es dort hin.
Das muss das Interesse auch der Bahnhofsverwaltung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Samstag, Mai 16, 2009
Antragsinitiative Ehrenamtspass Köln
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
05.05.2009
Unterstützung des Ehrenamtes durch Einführung der Ehrenamtskarte NRW, Antrag der CDU-Fraktion, AN/0644/2209
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 05. Mai 2009 zu setzen.
Beschluss:
Der Antrag der CDU-Fraktion wird wie folgt ersetzt:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung
1. darzustellen, welche Formen von Anerkennung und Unterstützung des Bürgerschaftlichen Engagements in Köln bereits praktiziert werden. (z.B. Weiterbildungsangebote, Ehrenamtstag, Förderung der Koordination und der professionellen Begleitung des Bürgerschaftlichen Engagements)
2. zu prüfen, welche weiteren Formen von Anerkennungskultur auf Ebene der einzelnen Träger in Köln denkbar sind (z.B. gemeinsame kostenlose Veranstaltungen , Ehrungen oder formale Nachweise über geleistetes Engagement)
3. zu prüfen, ob und ggf. welche weiteren Formen seitens der Stadt Köln geeignet wären, die Anerkennung Bürgerschaftlichem Engagements angemessen zu würdigen und öffentlich zu machen (z.B. einmal jährliche „Thementage“ wie Zootag, Museumstag, Bühnentag).
4. zu prüfen, ob und mit welchem Verwaltungsaufwand ein sogenannter Ehrenamtspass ausgestellt werden könnte.
5. darzustellen, in welcher Form das Land NRW Kommunen, die sich an dem Projekt „Ehrenamtskarte NRW“ beteiligen, konkret unterstützt.
Begründung:
Eine angemessene öffentliche Anerkennung und Würdigung bürgerschaftlichen Engagements sind eine wesentliche Grundvoraussetzung für sein erfolgreiches Wirken in einem Gemeinwesen. Daher wird das bürgerschaftliches Engagement in Köln bereits vielfältig gefördert und anerkannt.
Träger, Engagierte und Interessierte erhalten wichtige professionelle Unterstützung durch die städtische Kommunalstelle zur Anerkennung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements (FABE) und die im Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement tätigen Organisationen (KABE). Die Stadt fördert bürgerschaftliches Engagement über ihre Unterstützung durch die Verwaltung und entsprechende Zuschüsse.
Ein jährlicher Ehrenamtstag im Tanzbrunnen würdigt mit großem Rahmenprogramm die vielen ehrenamtlich tätigen Kölnerinnen und Kölner.
Die einzelnen Träger bieten – vielfach mit Unterstützung von FABE und KABE - ebenfalls unterhaltsame Veranstaltungen und Aktionen für „ihre“ Freiwilligen.
Es ist sinnvoll, in zeitlichen Abständen zu prüfen, ob die Menschen, die sich für ihre Mitmenschen unentgeltlich, zuverlässig und oft über viele Jahre engagieren, ausreichend gewürdigt werden.
Auch hier gilt es, nachhaltige Angebote zu machen, die die Ehrenamtlichen persönlich und teilweise auch beruflich weiter bringen. Auf diesem Feld ist Köln auch Dank der Arbeit des Netzwerkes „Bürgerschaftliches Engagement“ gut aufgestellt.
Die kleinen Angebote sollten als anerkennende, würdigende Geste ausgebaut werden; zumindest dann, wenn mit geringem Mitteleinsatz eine große (Signal-)Wirkung erzielt werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Sonntag, April 26, 2009
Suppenküchen
Entwicklung von "Suppenküchen" in Köln
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90/ die GRÜNEN bittet Sie um Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 23.04.2009
In Zeiten zunehmender materieller Verarmung gewinnen „Suppenküchen“ auch in deutschen Städten an Bedeutung. Für viele Menschen sind sie die einzige Möglichkeit, eine warme Mahlzeit zu sich zu nehmen. Als Angebot für die einzelnen Bedürftigen ist die Existenz von „Suppenküchen“ wichtig, sozialpolitisch sind sie jedoch nicht unumstritten. Es gibt die Kritik, dass dabei strukturell ein offensichtlicher Notstand manifestiert wird.
Um sich ein Bild davon zu machen, in welchem Umfang Köln versorgt ist und, wie diese Angebote hier arbeiten, bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Angebote zur unentgeltlichen Essensausgabe an Bedürftige gibt es in Köln?
(bitte hier Namen, Standorte und Träger angeben)
2. Wie arbeiten diese Angebote (mit Ehren-oder Hauptamtlichen) und wie finanzieren sie sich (durch Sach-oder Geldspenden oder auch darüber hinaus)?
3. Inwieweit sind diese Angebote in Strukturen und/oder Netzwerke eingebunden, die weitergehende Hilfen wie z.B. Gesundheitsvorsorge, Schuldnerhilfe, Wohnungslosenberatung etc. anbieten bzw. vermitteln?
4. Sieht die Verwaltung neben positiven Effekten auch negative Aspekte in der Entwicklung dieser Angebote?
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Jörg Frank Ossi Helling
(Fraktionsgeschäftsführer) (sozialpolitischer Sprecher)
Sachstand Integrationsfirmen
Sachstand "Integrationsfirmen"
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90/ die GRÜNEN bittet um Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 05.05.2009.
Als Ergebnis des Ratsbeschluss vom 24.04.08 wurden der Sozialausschuss am 22.01.09 und der Ausschuss AVR am 2.2.09 darüber unterrichtet, für die Stadt sei es betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, stadteigene Integrationsfirmen zu gründen; das Vergaberecht verhindere außerdem die Begünstigung nicht-städtischer Integrationsfirmen.
Im Zuge der Stärkung von Chancengleichheit sollte sich die Stadt mit allen Kräften dafür einsetzen, Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hierfür ist es wichtig, nicht-städtische Integrationsfirmen zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Integrationsfirmen sind bereits im städtischen Kontext tätig und gibt es Pläne, weitere Integrationsfirmen zu beauftragen?
2. Sieht die Verwaltung die rechtliche Möglichkeit der Bevorzugung von Integrationsfirmen z.B. unterhalb von formalen Vergabegrenzen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Jörg Frank Ossi Helling
(Fraktionsgeschäftsführer) (sozialpolitischer Sprecher)
Sonntag, November 16, 2008
Sozialausschuss soll Hearing zu Straffälligenhilfe machen
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Ausschuss Soziales und Senioren 27.11.2008
Hearing Straffälligenhilfe
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 27.11.2008 zu setzen:
Beschluss:
Die Verwaltung veranstaltet Anfang 2009 ein Hearing, das für die Fachöffentlichkeit offen zugänglich ist.
Bei der Vorbereitung werden der Beirat der JVA Ossendorf und der Arbeitskreis Straffälligenhilfe Köln einbezogen.
Das Hearing soll sich mit folgenden Fragestellungen befassen:
· Wie wird die Entlassung während der Haftzeit vorbereitet?
· Wie funktionieren nach Haftentlassung folgende Systeme
o Unterkunft und Wohnen
o Transferleistungen und Vermittlung in Arbeit und
o psychosoziale Begleitung und Therapie?
Das Ergebnis des Hearings ist dem Ausschuss Soziales und Senioren zur Beratung vorzustellen.
Begründung:
Der Beirat der JVA Ossendorf wie auch der Arbeitskreis Straffälligenhilfe Köln haben festgestellt, dass die Versorgung der Gefangenen nach Haftentlassung in Köln und andernorts nicht ausreichend organisiert ist.
Wenn dieses System nicht optimal arbeitet, entstehen durch vermehrten Rückfall in Kriminalität, durch Notunterbringung und andere zusätzliche Sozialleistungen weitere Kosten für die Kommune.
Mit freundlichen Grüßen
Ossi Helling
Sozialpolitischer Sprecher
gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer