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Montag, Juli 05, 2010
Grüne zur aktuellen Haushaltssituation
Die Grünen haben in ausführlichen Diskussionen auf Initiative der Arbeitskreise Jugend und Soziales folgende Grundlinie zum Haushalt festgelegt:
Stadt Köln vor enormem Einsparprogramm
Grüne: „Prioritäten setzen, damit Köln sozial bleibt!“
Der Haushaltsplan-Entwurf 2010/2011 wird von der Verwaltung am 13. Juli 2010 in den Rat eingebracht. Die Haushaltslage ist deutlich dramatischer als im Jahr 2003, als der Rat zuletzt ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen hat. Unbestreitbar erfordert diese Situation, die vorwiegend durch die globale Finanzkrise und die kommunalfeindliche Finanzpolitik von Landes-und Bundesregierung verursacht wurde, enorme Sparanstrengungen.
Anlässlich der im heutigen Finanzausschuss geführten Diskussion zur aktuellen Finanzlage der Stadt Köln erklärt Jörg Frank, stv. Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der GRÜNEN:
• Der Hpl-Entwurf 2010 wurde im April mit Billigung des Rates zurückgezogen. Der ausgewiesene Fehlbetrag war so enorm, dass eine Verabschiedung zwangsläufig zu
von der Kommunalaufsicht verordneten „Nothaushalts“-Maßnahmen geführt hätte.
• Daher begrüßen die GRÜNEN, dass nun die Verwaltung einen Kurs verfolgt, sowohl ein gesetzlich normiertes Haushaltssicherungskonzept als auch ein „Nothaushaltsregime“ in jedem Falle zu vermeiden. Die Verwaltung erstellt derzeit einen Vorschlag für ein Konsolidierungskonzept für diese Haushaltsperiode. So soll sichergestellt werden, dass Rat und Verwaltung die eigenständige Entscheidung über die Kommunalpolitik in Köln behalten und nicht unter das Diktat der Kommunalaufsicht geraten. Das begrüßen wir ausdrücklich!
• Für uns ist wichtig, dass dieses Konzept die Ausgaben-und die Einnahmenseite berücksichtigt. Entsprechend erwarten wir Fakten und Empfehlungen seitens der Verwaltung, die Einnahmenseite zu stärken.
• Für uns ist wichtig, trotz aller Sparerfordernisse die wichtigsten Leistungen des kommunalen sozialen Netzes bei der Armutsbekämpfung, bei Betreuungs-und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche und nicht zuletzt im Kulturbereich sowie beim Substanzerhalt städtischer Infrastruktur aufrechterhalten zu können. Das geht nur über Prioritätensetzung in diesen Bereichen und im Stadthaushalt insgesamt. Dafür sind Kriterien notwendig, wie z.B. die Berücksichtigung von Angeboten in Sozialraumgebieten und Stadtteilen mit erhöhtem Jugendhilfebedarf sowie Angeboten für KölnPass-Inhabende. Daher halten wir gezielte Korrekturen bei pauschalen Kürzungsansätzen für notwendig. Prioritätensetzung führt aber auch zu Mehreinsparungen an anderer Stelle. Alle Beteiligten, insbesondere auch die nichtstädtischen Träger, brauchen Planungssicherheit.
• In dieser Zeit ist es noch notwendiger als bislang, die Bürgerinnen und Bürger über die Hintergründe der Krise und die Einsparvorschläge kontinuierlich zu informieren, aber auch im Rahmen eines auf diese Lage angepasstes Bürgerhaushaltsverfahren zu beteiligen. Wir Grüne führen darüber hinaus Gespräche mit freien Trägern, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Bürgerinitiativen. Wir suchen die Unterstützung aller gesellschaftlichen Kräfte in Köln, damit die Stadt diese schwierige Situation konstruktiv bewältigen kann.
Köln, 14. Juni 2010
Beschlossener Antrag "Save me" im Integrationsrat am 22.06.2010
Unterstützung der "save-me-Kampagne"
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln um folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Köln
• fordert die Bundesregierung auf, entsprechend dem Anliegen des Hohen Flüchtlings-kommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) ein kontinuierliches Programm zur dauerhaften Aufnahme von schutzbedürftigen Flüchtlingen (Resettlement-Programm) einzurichten ggf. gemeinsam mit anderen EU-Staaten.
• beschließt, im Rahmen eines noch zu beschließenden drittfinanzierten Resettlement-Programms ein begrenztes Kontingent an Flüchtlingen in Köln aufzunehmen und zu integrieren.
• unterstützt das bürgerschaftliche ehrenamtliche Engagement zur Betreuung von Flüchtlingen.
Begründung:
Die Vereinten Nationen haben den Hohen Flüchtlingskommissar (UNHCR) beauf-tragt, für besonders schutzbedürftige Personen dauerhafte Lösungen zu finden. UNHCR schlägt Deutschland seit 2007 vor, ein jährliches Kontingent an besonders Schutzbedürftigen aus völlig überlasteten Erstzufluchtsländern dauerhaft aufzuneh-men (siehe u. a. UNHCR: Eckpunkte-Papier zum Flüchtlingsschutz anlässlich der Konstituierung des Deutschen Bundestages und der Deutschen Bundesregierung zur 17. Legislaturperiode, Berlin im Oktober 2009, http://www.koelner-fluechtlingsrat.de/download/UNHCReckpunktepapier.pdf). Diese organisierte Aufnahme von Flüchtlingen aus Erstzufluchtsländern wird „Resettlement“ oder „Neuansiedlung“ genannt. Seit vielen Jahren stellen z. B. die USA, Kanada, Australien, aber auch ei-nige EU-Staaten wie Schweden, Dänemark und die Niederlande jährliche Quoten für die Flüchtlingsaufnahme zur Verfügung. Deutschland hat sich Ende 2008 bereit er-klärt, im Rahmen einer europäischen Hilfsaktion 2.500 besonders schutzbedürftige irakische Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien aufzunehmen. Dieser Weg sollte nicht nur fortgesetzt, sondern erweitert werden, zumal der Bedarf die derzeit verfüg-baren Neuansiedlungskapazitäten bei Weitem übersteigt. Allein 2010 müssen laut UNHCR 203.000 Personen neuangesiedelt werden. Nur 6,7% der im Jahr 2008 neu-angesiedelten rd. 65.600 Flüchtlinge fanden Aufnahme in einem EU-Staat.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat indessen in einem Entschei-dungsvorschlag vom 02.09.2009 (BR-Drs. 724/09) dargelegt, dass sich im Rahmen einer umfassenden Konsultation aller Interessengruppen zur Asylpolitik eine breite Übereinstimmung darin zeigte, dass das Resettlement eine zentrale Stellung in der externen Asylpolitik der EU einnehmen sollte.
Seit einigen Monaten organisieren Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen bundesweit eine Kampagne (www.save-me-kampagne.de), die das Anliegen von UNHCR unterstützt. In ca. 50 Städten in Deutschland haben sich lokale Gruppen gebildet, u. a. auch in Köln. In rund 20 Städ-ten, u. a. in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Erfurt, Hannover, Kiel, München und Rostock, wurden bereits entsprechende Stadtratsbeschlüsse verabschiedet. Der Landtag Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland eine Resolution zur Neuansiedlung von Flüchtlingen beschlossen.
Die Umsetzung der Maßnahme ist nicht haushaltswirksam, da die Finanzierung durch das SGB II bzw. Erwerbseinkommen der Flüchtlinge, die uneingeschränktes Arbeitsrecht haben, gewährleistet wird. Die Betreuung und Begleitung der Flüchtlinge erfolgt ausschließlich ehrenamtlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gonca Mucuk-Edis gez. Ossi Helling
SPD-Fraktion GRÜNE-Fraktion
Sonntag, Juli 19, 2009
Kommune zahlt "Pille" für Köln-Pass-Frauen
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Ausschuss Soziales und Senioren
20.08.2009
Kosten für Schwangerschaftsverhütung bei Frauen mit besonderen sozialen und psychosozialen Schwierigkeiten
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 20.08.2009 zu setzen:
Einschlägige Frauenberatungsstellen stellen zunehmend fest, dass insbesondere Frauen mit psychosozialen oder sozialen Problemen nicht in der Lage sind, die Kosten für ärztlich verordnete Schwangerschaftsverhütungsmittel aufzubringen.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Sozialausschuss, dass die Verwaltung ein Verfahren entwickelt, um diese Frauen zu unterstützen.
Dieses Verfahren sollte sich an folgenden Grundsätzen orientieren:
1. Es bezieht sich auf Frauen mit ausdrücklich psychosozialen oder sozialen Schwierigkeiten, die im Besitz eines Köln-Passes sind.
Psychosoziale Schwierigkeiten sind beispielsweise Gewalterfahrungen, Sucht- oder Suchtfolgenerfahrungen, psychische Erkrankungen, Bedrohung von Obdachlosigkeit.
2. Die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel können übernommen bzw. bezuschusst werden. Die Entscheidung hierüber trifft eine anerkannte Stelle nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz nach entsprechender Beratung.
Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht
3. Die Gesamtsumme der Kostenübernahme wird auf 150.000 Euro/p.a begrenzt, die innerhalb des Sozialetats zu decken sind.
Die Mittelzuweisung erfolgt quartalsweise.
Das konkretisierte Verfahren ist dem Ausschuss für Soziales und Senioren und dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Grün zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Auf der UN-Konferenz zu Bevölkerung und Entwicklung 1994 in Kairo wurde das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit als Menschenrecht ausdrücklich anerkannt. Hierzu gehört auch der ungehinderte Zugang zu sicheren, wirksamen und erschwinglichen Mitteln der Familienplanung. Ein entsprechendes Aktionsprogramm wurde von 174 Staaten (darunter der Bundesrepublik) verabschiedet.
In einer Masterarbeit von 2007 (Annelene Gäckle) wurde gezeigt, dass sich das Verhütungsverhalten bei Bezieherinnen von ALG II (bzw. von Leistungen nach SGB XII) aufgrund der schwierigen ökonomischen Situation geändert hat: Sichere und zuverlässige Verhütungsmittel werden gegenüber der Situation vor Bezug von Transferleistungen seltener eingesetzt, dagegen nahm die Verwendung weniger sicherer Mittel zu.
Nach dem Ergebnis dieser Untersuchung wird zumindest von einigen der befragten Frauen nicht ausgeschlossen, dass für sie auch ein (finanzierter) Schwangerschaftsabbruch als Mittel der Familienplanung in Frage kommen könnte.
Die Nichtberücksichtigung der Kosten für Familienplanung im Regelsatz des ALG II läuft in der Realität häufig den Intentionen des Menschenrechts auf reproduktive Gesundheit zuwider.
Bis zu einer anzustrebenden Änderung der entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen, auf die seitens der Kommunen über deren Spitzenverbände hingewirkt werden sollte, ist es erforderlich, bei besonderen sozialen und psychosozialen Schwierigkeiten in Umsetzung des Menschenrechts auf reproduktive Gesundheit eine Familienplanung durch sichere und wirksame Mittel zu ermöglichen. In Anlehnung an das Vorgehen in einigen anderen Städten soll hierzu als freiwillige Leistung ein Betrag von 150.000 € bereitgestellt werden, der über die anerkannten Beratungsstellen Frauen mit besonderen Schwierigkeiten eine für sie geeignete Methode der Familienplanung ermöglicht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Donnerstag, Juni 11, 2009
Antrag: Erhalt des "Gulliver"
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates
Ausschuss Soziales und Senioren 08.06.2009
"Erhalt der Überlebensstation "Gulliver" am Hauptbahnhof"
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten, den folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 08.06.2009 zu setzen:
Die Hauptbahnhofsverwaltung plant, den Mietvertrag mit „Gulliver“ zum 31.12.2009 beenden. Als Grund wird ein noch zu erstellendes Brandschutzkonzept genannt.
Die Antragsteller wissen um die große Bedeutung dieses Angebots für Köln sowohl aus sozial- als auch aus ordnungspolitischer Sicht und bitten den Sozialausschuss um folgenden
Beschluss:
Der Sozialausschuss fordert die Verwaltung auf, unverzüglich Gespräche mit der Hauptbahnhofsverwaltung zu führen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um einen Verbleib des „Gulliver“ am derzeitigen Standort zu erreichen.
Hierbei ist es erforderlich,
• die fachliche Würdigung der betroffenen Fachdienststellen und Interessens-vertretungen, die in der Stadt-AG Wohnungslosenpolitik seit Jahren effektiv arbeiten, und die dieses Projekt uneingeschränkt unterstützen, gegenüber der Bahnhofsverwaltung zur Geltung zu bringen.
• der Bahnhofsverwaltung anzubieten, die Kompetenz der Kölner Feuerwehr bei der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für den Standort "Gulliver" zu nutzen.
Begründung:
Von Duschgelegenheiten und Waschmaschinen über saubere und ruhige Schlaf-gelegenheiten, die auch tagsüber genutzt werden können, bis hin zu passgenauen Beschäftigungsmöglichkeiten und Beratung und Begleitung bietet das Gulliver ein breites Spektrum von Leistungen, die von den Menschen selbstbestimmt und in wür-devollem Rahmen angenommen werden können.
Der Erfolg spricht für sich:
Die Überlebensstation „Gulliver“ ist ein Angebot, das täglich 150-200 wohnungslose Menschen nutzen.
Aber, nicht ausschließlich Konzeption und Umsetzung sind hierfür ausschlaggebend.
Dort, wo sich Wohnungslose in allen Großstädten verstärkt aufhalten - am zentralen Bahnhof - ist das Gulliver zu finden und daher gehört es dort hin.
Das muss das Interesse auch der Bahnhofsverwaltung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Samstag, Mai 16, 2009
Antragsinitiative Ehrenamtspass Köln
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
05.05.2009
Unterstützung des Ehrenamtes durch Einführung der Ehrenamtskarte NRW, Antrag der CDU-Fraktion, AN/0644/2209
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 05. Mai 2009 zu setzen.
Beschluss:
Der Antrag der CDU-Fraktion wird wie folgt ersetzt:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung
1. darzustellen, welche Formen von Anerkennung und Unterstützung des Bürgerschaftlichen Engagements in Köln bereits praktiziert werden. (z.B. Weiterbildungsangebote, Ehrenamtstag, Förderung der Koordination und der professionellen Begleitung des Bürgerschaftlichen Engagements)
2. zu prüfen, welche weiteren Formen von Anerkennungskultur auf Ebene der einzelnen Träger in Köln denkbar sind (z.B. gemeinsame kostenlose Veranstaltungen , Ehrungen oder formale Nachweise über geleistetes Engagement)
3. zu prüfen, ob und ggf. welche weiteren Formen seitens der Stadt Köln geeignet wären, die Anerkennung Bürgerschaftlichem Engagements angemessen zu würdigen und öffentlich zu machen (z.B. einmal jährliche „Thementage“ wie Zootag, Museumstag, Bühnentag).
4. zu prüfen, ob und mit welchem Verwaltungsaufwand ein sogenannter Ehrenamtspass ausgestellt werden könnte.
5. darzustellen, in welcher Form das Land NRW Kommunen, die sich an dem Projekt „Ehrenamtskarte NRW“ beteiligen, konkret unterstützt.
Begründung:
Eine angemessene öffentliche Anerkennung und Würdigung bürgerschaftlichen Engagements sind eine wesentliche Grundvoraussetzung für sein erfolgreiches Wirken in einem Gemeinwesen. Daher wird das bürgerschaftliches Engagement in Köln bereits vielfältig gefördert und anerkannt.
Träger, Engagierte und Interessierte erhalten wichtige professionelle Unterstützung durch die städtische Kommunalstelle zur Anerkennung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements (FABE) und die im Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement tätigen Organisationen (KABE). Die Stadt fördert bürgerschaftliches Engagement über ihre Unterstützung durch die Verwaltung und entsprechende Zuschüsse.
Ein jährlicher Ehrenamtstag im Tanzbrunnen würdigt mit großem Rahmenprogramm die vielen ehrenamtlich tätigen Kölnerinnen und Kölner.
Die einzelnen Träger bieten – vielfach mit Unterstützung von FABE und KABE - ebenfalls unterhaltsame Veranstaltungen und Aktionen für „ihre“ Freiwilligen.
Es ist sinnvoll, in zeitlichen Abständen zu prüfen, ob die Menschen, die sich für ihre Mitmenschen unentgeltlich, zuverlässig und oft über viele Jahre engagieren, ausreichend gewürdigt werden.
Auch hier gilt es, nachhaltige Angebote zu machen, die die Ehrenamtlichen persönlich und teilweise auch beruflich weiter bringen. Auf diesem Feld ist Köln auch Dank der Arbeit des Netzwerkes „Bürgerschaftliches Engagement“ gut aufgestellt.
Die kleinen Angebote sollten als anerkennende, würdigende Geste ausgebaut werden; zumindest dann, wenn mit geringem Mitteleinsatz eine große (Signal-)Wirkung erzielt werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Sonntag, April 26, 2009
Suppenküchen
Entwicklung von "Suppenküchen" in Köln
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90/ die GRÜNEN bittet Sie um Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 23.04.2009
In Zeiten zunehmender materieller Verarmung gewinnen „Suppenküchen“ auch in deutschen Städten an Bedeutung. Für viele Menschen sind sie die einzige Möglichkeit, eine warme Mahlzeit zu sich zu nehmen. Als Angebot für die einzelnen Bedürftigen ist die Existenz von „Suppenküchen“ wichtig, sozialpolitisch sind sie jedoch nicht unumstritten. Es gibt die Kritik, dass dabei strukturell ein offensichtlicher Notstand manifestiert wird.
Um sich ein Bild davon zu machen, in welchem Umfang Köln versorgt ist und, wie diese Angebote hier arbeiten, bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Angebote zur unentgeltlichen Essensausgabe an Bedürftige gibt es in Köln?
(bitte hier Namen, Standorte und Träger angeben)
2. Wie arbeiten diese Angebote (mit Ehren-oder Hauptamtlichen) und wie finanzieren sie sich (durch Sach-oder Geldspenden oder auch darüber hinaus)?
3. Inwieweit sind diese Angebote in Strukturen und/oder Netzwerke eingebunden, die weitergehende Hilfen wie z.B. Gesundheitsvorsorge, Schuldnerhilfe, Wohnungslosenberatung etc. anbieten bzw. vermitteln?
4. Sieht die Verwaltung neben positiven Effekten auch negative Aspekte in der Entwicklung dieser Angebote?
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Jörg Frank Ossi Helling
(Fraktionsgeschäftsführer) (sozialpolitischer Sprecher)
Sachstand Integrationsfirmen
Sachstand "Integrationsfirmen"
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90/ die GRÜNEN bittet um Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 05.05.2009.
Als Ergebnis des Ratsbeschluss vom 24.04.08 wurden der Sozialausschuss am 22.01.09 und der Ausschuss AVR am 2.2.09 darüber unterrichtet, für die Stadt sei es betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, stadteigene Integrationsfirmen zu gründen; das Vergaberecht verhindere außerdem die Begünstigung nicht-städtischer Integrationsfirmen.
Im Zuge der Stärkung von Chancengleichheit sollte sich die Stadt mit allen Kräften dafür einsetzen, Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hierfür ist es wichtig, nicht-städtische Integrationsfirmen zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Integrationsfirmen sind bereits im städtischen Kontext tätig und gibt es Pläne, weitere Integrationsfirmen zu beauftragen?
2. Sieht die Verwaltung die rechtliche Möglichkeit der Bevorzugung von Integrationsfirmen z.B. unterhalb von formalen Vergabegrenzen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Jörg Frank Ossi Helling
(Fraktionsgeschäftsführer) (sozialpolitischer Sprecher)
Sonntag, November 16, 2008
Sozialausschuss soll Hearing zu Straffälligenhilfe machen
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Ausschuss Soziales und Senioren 27.11.2008
Hearing Straffälligenhilfe
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 27.11.2008 zu setzen:
Beschluss:
Die Verwaltung veranstaltet Anfang 2009 ein Hearing, das für die Fachöffentlichkeit offen zugänglich ist.
Bei der Vorbereitung werden der Beirat der JVA Ossendorf und der Arbeitskreis Straffälligenhilfe Köln einbezogen.
Das Hearing soll sich mit folgenden Fragestellungen befassen:
· Wie wird die Entlassung während der Haftzeit vorbereitet?
· Wie funktionieren nach Haftentlassung folgende Systeme
o Unterkunft und Wohnen
o Transferleistungen und Vermittlung in Arbeit und
o psychosoziale Begleitung und Therapie?
Das Ergebnis des Hearings ist dem Ausschuss Soziales und Senioren zur Beratung vorzustellen.
Begründung:
Der Beirat der JVA Ossendorf wie auch der Arbeitskreis Straffälligenhilfe Köln haben festgestellt, dass die Versorgung der Gefangenen nach Haftentlassung in Köln und andernorts nicht ausreichend organisiert ist.
Wenn dieses System nicht optimal arbeitet, entstehen durch vermehrten Rückfall in Kriminalität, durch Notunterbringung und andere zusätzliche Sozialleistungen weitere Kosten für die Kommune.
Mit freundlichen Grüßen
Ossi Helling
Sozialpolitischer Sprecher
gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Sonntag, Oktober 12, 2008
Anfrage Polizeibeirat zum 20.09.2008
Anfrage zur Sitzung des Polizeibeirates
hier: Ingewahrsamnahmen im Rahmen des Demonstrationswochenendes vom 19. bis 21.9.08
Sehr geehrte Frau dos Santos Herrmann,
sowohl die Polizeibehörde Köln als auch die Medien berichten über Freiheitsentziehungen von über 400 Personen am Rande der Demonstrationen gegen den „Anti-Islamisierungs-Kongress“.
Unter den Festgenommenen sollen sich laut Angabe der Polizei
3 Kinder,
23 unter-16-jährige und
49 über 16-jährige Jugendliche befunden haben.
Eine Freilassung ist teilweise erst nach Ablauf einer ganzen Nacht, am nächsten Morgen erfolgt.
Es gibt Berichte über unzureichende Verpflegung, fehlende Möglichkeiten, Toiletten zu benutzen und sich mit Decken ausgestattet hinzulegen.
Heute werden die Abläufe im Innenausschuss des Landtages NRW erörtert.
Wir bitten, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Polizeibeirates zu nehmen, aber möglichst auch vorab und zeitnah die Mitglieder darüber zu unterrichten, wie
1. der Kinder- und Jugendschutz im Rahmen der Ingewahrsamnahmen gewährleistet war.
2.die Verhältnismäßigkeit zwischen Anzahl und Form der Ausschreitungen und Zahl der Festnahmen gesehen wird
Wir bitten darum, auch die Ergebnisse der heutigen Erörterung im Innenausschuss in der Stellungnahme zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ossi Helling
(Mitglied des Polizeibeirates)
Mittwoch, August 20, 2008
Neue Arbeit und KVB
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Ausschuss Soziales und Senioren 14.08.2008
Neue Arbeit für Köln; Konzept "Service und Sicherheit bei der KVB"
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion von Bündnis 90/ Die GRÜNEN im Kölner Rat bittet Sie um Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 14.08.2008:
Im Mai 2007 teilte die KVB der Öffentlichkeit unter anderem mit, dass es in Kooperation mit der Arbeitsagentur zu zahlreichen Neueinstellungen gekommen sei.
Eine Kooperation mit einem der bewährten Beschäftigungsträger für Langzeitarbeitslose wurde damit offenbar nicht mehr weiterverfolgt.
Geplant sei die Einrichtung von 45 zusätzlichen Arbeitstellen in den Bereichen Sicherheit und Service, sowie Kundenbetreuung zum Starttermin August 2007.
Diese zusätzlichen Mitarbeiter im Sicherheits- und Servicebereich der KVB sollten – auch im Verbund mit den Ordnungspartnern Polizei und Ordnungsamt der Stadt Köln im öffentlichen Raum objektiv zu mehr Sicherheit beitragen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Kölner Bürger stabilisieren bzw. verbessern.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Antworten auf folgende Fragen:
1. Wie viele Stellen sind in den Jahren 2007 und 2008 jeweils in den Bereichen Sicherheit und Service sowie Kundenbetreuung neu geschaffen worden?
2. Wie sind die Arbeitsverhältnisse gestaltet? (Feste Anstellungen, Ausbildungsplätze, Zeit-, Teilzeitverträge im Rahmen des Stammpersonals?) Gibt es Stellen als Integrationsjob ( „Ein Euro“) ? Wie viele Stellen auf der Grundlage von Kombilohnmodellen (Bezuschusste Arbeitsplätze)? Wie viele der neuen Mitarbeiter kommen aus dem Bereich des SGB III und wie viele aus dem Bereich des SGB II?
3. Wie sehen Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen in diesem Bereich aus und gab es nach solchen Maßnahmen Einstellungen bei anderen Arbeitgebern z.B. im Sicherheitsgewerbe?
4. Kam es bislang zur dauerhaften Einstellung von SGB II- Leistungen wegen der neuen Beschäftigungsverhältnisse?
5. Arbeiten die neuen Mitarbeiter auf der Grundlage eines neuen oder qualitativ erweiterten Programms für Sicherheit und Service? Wenn ja, bitten wir um eine kurze Vorstellung von Konzept und bisherigen Erfahrungen. Wie entwickelt sich in diesem Zusammenhang die Fahrgastzufriedenheit? „Rechnet sich“ das Programm möglicherweise in betriebswirtschaftlicher Sicht? Gibt es Ausbaumöglichkeiten?
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Jörg Frank Ossi Helling
(Fraktionsgeschäftsführer) (sozialpolitischer Sprecher)
Behindertenbeauftragte: Ausreichend Personal
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Ausschuss Soziales und Senioren 14.08.2008
Personelle Ausstattung der "Behindertenbeauftragten"
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
In den letzten 1 ½ Jahren wurde u.a. aufgrund der regelmäßigen Berichte der Behindertenbeauftragten deutlich, mit welchen unterschiedlichen Themen die Behindertenbeauftragte inhaltlich befasst war und ist.
„Als "Mittlerin zwischen Behörde, Politik und Bevölkerung" bringt sie sich ein in aktuelle Diskussionen und Planungen rund um alle Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen.
Vor allem die
o Bemühungen um ein „barrierefreies Köln“
o Stärkung der Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen und
o Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Stadtverwaltung und nach außen
ziehen einen großen Bereich an Tätigkeiten und Beteiligungen von Gremien und Interessensvertretungen mit sich.
Beispielhaft werden hier die Entwicklung eines Konzeptes für die Kölner Behindertenpolitik, die Ombuds-, Beratungs- und Wegweiserfunktion und nicht zuletzt die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in städtischen Gremien genannt.
In diesem Zusammenhang wird um Auskunft darüber gebeten, wie vor dem Erfahrungshintergrund der jetzt 1 ½-jährigen Arbeit die personelle Ausstattung des Büros der Behindertenbeauftragten bewertet wird.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist das Büro der Behindertenbeauftragten fachlich so besetzt, dass die anstehenden Aufgaben bewältigt werden können?
2. Ist das Büro der Behindertenbeauftragten personell so ausgestattet, dass es die gestellten Aufgaben wirksam erfüllen kann?
Mit freundlichen Grüßen
gez..
Ossi Helling Jörg Frank
(sozialpolitischer Sprecher) (Fraktionsgeschäftsführer)
Montag, April 14, 2008
Sozialausschuss beschließt einstimmig Konzept für Möbelverbund
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss Soziales und Senioren 10.04.2008
Sicherung des Möbelverbundes
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 10.04.2008 aufzunehmen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren in Abstimmung mit dem Verbund gemeinnütziger Kölner Möbellager e. V. ein Konzept vorzulegen, das folgende Zielsetzungen berücksichtigt:
· Umstellung der Geschäftspolitik aller dem Möbelverbund angehörender Möbellager auf eine Selbstfinanzierung durch Erlöse unter Einbeziehung zulässiger öffentlicher Beschäftigungsförderung in einem Zeitrahmen von maximal 24 Monaten
· kurzfristige Umstellung der in Anspruch genommenen Beschäftigungsförderungen von Arbeitsgelegenheiten gem. § 16 III SGB II auf Beschäftigungszuschüsse nach § 16 a SGB II
· Ausgestaltung einer bedarfsgerechten Übergangsfinanzierung für einen maximalen Zeitraum von 24 Monaten.
· Gleichzeitig ist zu prüfen, ob und wieweit durch sozialpolitisch gewünschte Konzentration auf bestimmte Kundenkreise und durch ebenso angestrebte kommunale Förderung von Beschäftigten mit besonderen Vermittlungshemmnissen ein kommunaler Rest-Förderbedarf entsteht
Hierbei sind rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit dem Möbelverbund und anderen interessierten Trägern ein Konzept für ein stadtweites Angebot von second-hand-Läden/ Sozialkaufhäuser in der Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen zu erarbeiten und dem Ausschuss für Soziales und Senioren vorzulegen. Dabei sind die Möglichkeiten der rechtlichen Umsetzung dieses Konzeptes zu prüfen.
Begründung:
In ihrem Antrag „Beschäftigungsinitiative für Köln“ in der gemeinsamen Sitzung von Sozial- und Wirtschaftsausschuss am 27.11.2006 haben SPD und GRÜNE die besonderen Bedürfnisse an individuelle und somit bedarfsgerechte Beschäftigungsförderung berücksichtigt. Unter Ziff. IV werden die Anforderungen an Integrationsangebote für Arbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen behandelt.
Die individuelle Ausgestaltung von Arbeitsplätzen und Anleitungen und somit auch der notwendigen öffentlichen Förderung stehen hier im Vordergrund. Ziel ist, die Betreffenden angemessen zu beschäftigen, ohne den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt auszuschließen. Mit den second-hand-Angeboten der im Möbelverbund zusammengeschlossenen Möbellager existieren in Köln Einrichtungen, die den wachsenden Bedarf nach preisgünstigen Gebrauchsgegenständen mit abdecken und seit Jahren unverzichtbare Integrationsleistungen für arbeitsmarktferne arbeitslose Menschen erbringen. Um Irritationen bei der Abgrenzung von marktbezogenen zu zusätzlichen Tätigkeitsfeldern zu vermeiden, ist die Förderpraxis umzustellen.
Die veränderte Förderpraxis verlangt von den Trägervereinen der Möbellager eine stärkere betriebswirtschaftliche Ausrichtung, weil sie zukünftig vor allem den Arbeitgeberanteil an den Entgelten durch erzielte Erlöse selber finanzieren müssen. Die in den Möbellagern Beschäftigten einschließlich der Vorarbeiter werden in der Regel von der ARGE nur bis maximal 75% refinanziert. Um ihren beschäftigungs- und sozialpolitischen Aufgaben dauerhaft nachkommen zu können, ist den Trägern eine zweijährige Übergangszeit einzuräumen. Der zunehmend wachsende Bedarf erfordert ein stadtweit greifendes Konzept zur Entwicklung von second-hand-Angeboten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Zimmermann / gez. Jörg Frank
Verantwortlich: Ossi Helling
Montag, März 17, 2008
Anfrage Sozialausschuss: Persönliches Budget für Behinderte
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss Soziales und Senioren 10.04.2008
Persönliches Budget
Sehr geehrter Ausschussvorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 10.04.2008 zu nehmen:
Seit 2004 gibt es gemäß § 17 SGB IX die Möglichkeit, eine Vielzahl von Leistungsansprüchen von behinderten Menschen als Persönliches Budget zu gewähren.
Diese Möglichkeit besteht seit 2008 als gesetzlicher Anspruch seitens der Antragstellerinnen und Antragsteller. Dabei geht es darum, dass in verschiedenen Sozialgesetzbüchern definierte Leistungsarten zusammengefasst und als Geldbetrag zur Verfügung gestellt werden können. Mit diesem Geldbetrag kann die erforderliche Leistung selbst beschafft und bezahlt werden. Die Koordination zwischen den verschiedenen Leistungsträgern übernimmt derjenige, der vom Antragsteller oder der Antragstellerin dazu beauftragt wurde. Dazu gehört auch der örtliche Träger der Sozialhilfe.
Zu diesem Thema bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um Antragstellungen gemäß dem Persönlichen Budget zu ermöglichen und zu unterstützen?
2. Plant die Verwaltung Initiativen, um über diese neue Form der Leistungsgewährung in der Öffentlichkeit zu informieren?
3. Wie beurteilt die Verwaltung die Tatsache, dass seit 2004 bisher nur wenige behinderte Menschen die Möglichkeit zur Beantragung eines Persönlichen Budgets genutzt haben? Was plant die Verwaltung, um diesem Umstand entgegen zu wirken?
4. Wie beurteilt die Verwaltung den Bedarf an unabhängiger Beratung und Budgetassistenz und wie soll dieser ggf. sichergestellt werden?
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Jörg Frank Ossi Helling
(Fraktionsgeschäftsführer) (sozialpolitischer Sprecher)
Donnerstag, Januar 24, 2008
Anfrage Wohnen im Sozialausschuss
SPD-Fraktion im Rat der Stadt KölnFraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
An den
> Vorsitzenden des Ausschusses
> für Soziales und
Senioren
> Herrn Walter Kluth
Herrn
> Oberbürgermeister Fritz Schramma
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
>
Bedarfsgerechtes Wohnraumangebot in Köln
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
> sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister,
die Fraktionen von SPD und GRÜNEN bitten Sie um Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 10.01.2008:
Im Rahmen der Debatten um das Wohnungsbauprogramm 2015 wurde unter anderem großer Wert gelegt auf den preiswerten Wohnungsbau und dort bedarfsgerechte Konzepte für bestimmte Fördergruppen, wie Behinderte, Pflegewohn- und Mehrgenerationengruppen.
Die Verwaltung geht in Ihrer Mitteilung „Wohnen in Köln - Fakten, Zahlen und Ergebnisse - 2005/2006“ auf die entsprechenden Bedarfe ein, räumt aber ein, dass sich Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum in unserer Stadtgesellschaft weiterhin steigen wird.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen die qualitative Weiterentwicklung und stellen zur zielgenauen Bestimmung des Bedarfs und zur weiteren Realisierung folgende Anfrage:
I) Generationenübergreifendes Wohnen
Laut Ratsbeschluss vom 15.12 2005 soll zunächst pro Stadtbezirk ein Standort genannt werden mit dem längerfristigen Ziel, in jedem Stadtteil ein solches Projekt zu verwirklichen. Dazu sollen Akteure vernetzt und Finanzierungsmöglichkeiten dargestellt werden.
1. Wie ist der derzeitige Sachstand und wie müssen diese Planungen ggf. an neue Entwicklungen angepasst werden?
Im Sachstand bitten wir auch darzustellen,
a) Wie viele Wohnungseinheiten in Köln bereits im sog. Generationsbergreifenden Wohnen existieren und
b) welche Grundstücke die Stadt vergeben hat bzw. vergeben wird
2. Welche Investoren sind eigenständig aktiv geworden?
II) Andere Formen des Wohnens im Alter und für Menschen mit Behinderungen
Immer mehr SeniorInnen werden ohne Familie alt. Der Bereich Service Wohnen und betreutes Wohnen besitzt auch aus diesem Grund einen hohen Stellenwert.
Die Entwicklung der ambulanten Wohngemeinschaften in Köln sowohl im öffentlich- geförderten wie auch im freifinanzierten Bereich muss in besonderem Maße gesteuert werden.
Es stellen sich dazu folgende Fragen:
1. Wie entwickeln sich die Bedarfe unter Einbeziehung der Bedarfe behinderter Menschen außerhalb des Seniorenalters und der Menschen ohne Pflegestufe? Wie ist der aktuelle Stand der Planungen? Wir bitten, auch Mischformen zu berücksichtigen.
2. Welche Träger sind beteiligt?
3. Sind die Formen städtischer Information und Beratung von Investoren und sozialen Trägern ausreichend und zielgenau?
4. Welche Wohnungsunternehmen außerhalb der GAG engagieren sich in diesem Bereich?
III) Barrierefreie Wohnungen
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Seniorenfragen am 29.10.2007 wurde mitgeteilt, dass und wie Barrierefreiheit im geförderten Wohnungsbau in Köln intensiviert wird. Am 30.11. war der Tag der Behinderten im Rathaus, bei dem von allen Beteiligten insbesondere der Wunsch nach barrierefreien Wohnungen geäußert wurde.
Die Mitteilung „Wohnen in Köln“ erläutert die Barrierefreiheit von Wohnraum. Sie stellt dar, dass es finanzielle Unterstützung und Beratung zu Herstellung der Barrierefreiheit in Köln gibt.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. Mit welchem Kostenaufwand und in welchem Umfang kann im Neubaubereich Barrierefreiheit in den Wohnungen auch außerhalb des Erdgeschosses erreicht werden? Wie können die nötigen Aufzüge zur optimalen Zugänglichkeit barrierefreier Wohnungen in den Stockwerken 1 - 4 ermöglicht und finanziert werden ohne die Miete unzumutbar hoch steigen zu lassen?
2. Wie und in welchem Umfang können bestehende Wohnungen auch außerhalb des Erdgeschosses barrierefrei gemacht werden? Hat die Stadt ausreichende Kompetenzen und Ressourcen zur Beratung von Wohnungsgesellschaften und privaten Interessierten?
3. Vor dem Hintergrund, dass der demografische Wandel in Zukunft immer mehr barrierefreie Wohnungen erfordern wird, bitten wir die Entwicklung und die Prognose für barrierefreie Wohnungen darzustellen.
Dabei ist auf folgende Fragen besonders einzugehen:
a) Wie viele Menschen mit Behinderung bzw. körperlichen Beeinträchtigungen in den letzten Jahren barrierefreien Wohnraum gesucht haben (Entwicklung des Bedarfs)?
b) Wie sich das Angebot entwickelt hat bzw. noch entwickeln wird?
c) Bis wann Versorgungslücken voraussichtlich geschlossen sein werden?
d) Welche Initiativen in dem Bereich des preiswerten, aber nicht öffentlich-geförderten Wohnungsbaus möglich sind?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Freitag, November 23, 2007
Anfrage zur Sitzung des Polizeibeirates hier: Gefahr eines „Amoklaufes“ am Georg-Büchner-Gymnasium
Sehr geehrte Frau dos Santos Herrmann,
spätestens seit mehreren Amokläufen an US- amerikanischen Schulen und seit Emsdetten wissen wir, dass angemessene Reaktionen von Polizei, Schulen, Jugendämtern und Erziehungsberechtigten nicht nach einfachen Mustern ablaufen dürfen.
Ein Verdacht auf Amokläufertum stellt hohe Herausforderungen an alle Beteiligten, aber auch hohe Herausforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit aller Beteiligten, die nicht der Befriedigung von Sensationslust, sondern dem besonnen und aufgeklärten Verhalten von Lehrerschaft, Schülerinnen und Schülern und Nachbarschaft dienen soll.
Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der beginnenden politischen Debatte über Fehlverhalten und Verantwortlichkeiten beantragt die Fraktion B90/ Die Grünen im Kölner Rat die Behandlung der Vorfälle am Georg-Büchner-Gymnasium in Weiden im Polizeibeirat.
Wir schlagen vor, dass zur Vorbereitung der erst im Januar 2008 stattfindenden Sitzung die Polizei den Mitgliedern zunächst einen Sachstandsbericht aus ihrer Sicht liefert, der in den nächsten Wochen ggf. bei neueren Entwicklungen aktualisiert werden sollte.
Dies schafft eine Grundlage für die Mitglieder des Beirates, zielgerichtete und aufklärende Fragestellungen zur Sitzung entwickeln zu können.
Die Sachstandsberichte sollten eingehen auf
1. Fragen der Aktionen von Schule und Polizei am Freitag, dem 16.11.07 gegenüber Rolf B.,
2. auf die Umstände des Todes von Rolf. B. am gleichen Tag,
3. auf das Zusammenwirken von Polizei, Schule und Stadtverwaltung Köln sowie
4. auf die Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit.
In diesem Zusammenhang sollte auch auf die Frage, wann die Polizei von den konkreten Aktionsvorbereitungen zum beabsichtigten Amoklauf am Dienstag, dem 20.11.2007 erfahren hat und wann sie von der Abkehr der beiden möglichen Tatausführenden von diesen Plänen Kenntnis erhielt, behandelt werden.
Wir wissen, dass eine Berichterstattung der Polizei wegen der gleichzeitigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft problematisch ist.
Dennoch bitten wir darum, damit die derzeitig teilweise hoch emotionalisierte Diskussion wieder auf sachgerechte und wirklicher Aufklärung dienende Bahnen zurückgeführt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ossi Helling
(Mitglied des Polizeibeirates)
Montag, September 03, 2007
Anfrage gem. §4 der GschO des Rates, hier: Generationsübergreifende Freiwilligendienste
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Das freiwillige Soziale Jahr für Jugendliche ist ein Begriff. Inzwischen ist der Einsatz auch im ökologischen oder im kulturellen Bereich möglich. Im September 2005 startete darüber hinaus das Bundesmodellprogramm "Generationenübergreifende Freiwilligendienste", an dem in Köln die Träger, CENO, DRK, Kölner Freiwilligenagentur und Caritasverband für die Stadt Köln beteiligt sind. Angesichts der Notwenigkeit des Aufschwungs aller Formen von Freiwilligenarbeit, auch im Rahmen von intergenerativem Arbeiten, sowie angesichts immer wiederkehrender Debatten um das Ende von Wehrpflicht und Zivildienst stellen wir folgende Fragen zu den 4 Kölner Modellen:
1. Wie viele TeilnehmerInnen wurden seit dem Start erfasst und wie
stellt sich die derzeitige Finanzierung von KoordinatorInnen und die
finanzielle Unterstützung von Freiwilligen dar?
2. Unter welchen
Projektnamen und in welchen Einsatzbereichen bzw. bei welchen Trägern
wurde gearbeitet?
3. Werden die Erfahrungen der Kölner Modelle
zusammengefasst und wenn ja durch wen?
4. Können Zwischen- oder
Endergebnisse dem Ausschuss für Soziales und Senioren zur Verfügung
gestellt werden?
5. Wann läuft die Bundesfinanzierung aus und welche
Möglichkeiten der Weiterfinanzierung gibt es durch Bund, Land oder
Kommune oder andere Institutionen?
Mit freundlichem Gruß
Ossi Helling
(sozialpolitischer Sprecher)
Anfrage vom 03.09.2007
Dienstag, Februar 27, 2007
Anfrage gem. §4 der GschO des Rates, hier: Räumlichkeiten der Kölner Seniorengemeinschaft für Sport und Freizeitgestaltung (KSG) in Sülz
mit dem Ratsbeschluss aus 2006, das Gelände der Städtischen Kinderheime in Köln- Sülz an einen Investor veräußern zu wollen, entstehen für die bisherigen Mieter auf dem Gelände Unsicherheiten.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung, den Sachstand unter Berücksichtigung folgender Fragen darzustellen:
1. Welche Möglichkeiten hat der Projektentwickler, die KSG am gleichen Standort in den bisherigen oder in neuen Räumen zu halten?
Mit freundlichem Gruß
Ossi Helling (sozialpolitischer Spreche)
Anfrage vom 27.02.2007
Dienstag, Februar 13, 2007
Anfrage zur Sitzung des Polizeibeirates am 28.02.2007, hier: Polizeieinsatz im Rahmen des Soldatengottesdienstes am 11.01.2007
Sehr geehrte Frau dos Santos Herrmann,
anlässlich des Soldatengottesdienstes am 11.01.2007 in Köln gab es eine Kundgebung vor dem Dom.
Zu dieser genehmigten Veranstaltung fanden sich überwiegend ältere TeilnehmerInnen verschiedener Friedensinitiativen ein, um ihren Protest gegen Gottesdienst öffentlich zu machen.
Es soll zu mehreren Polizeieinsätzen gegen DemonstrantInnen, aber auch gegen PassantInnen gekommen sein. Sowohl über zahlreiche Ausweiskontrollen als auch über körperlichen Einsatz der Polizei wird berichtet.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welchen Grund gab es, Ausweiskontrollen bei den TeilnehmerInnen der Demonstration, aber auch bei den nicht unmittelbar diesem Personenkreis zurechenbaren PassantInnen durchzuführen?
2. Stimmt es, dass die genehmigte Versammlung durch die Polizei ohne Angabe von Gründen vorzeitig aufgelöst wurde und der am Mikrofon stehende Redner von weiteren Äußerungen abgehalten wurde, in dem er abgedrängt, bzw. abgeführt wurde?
Wenn ja, wie lautet der straf- bzw. ordnungsrechtliche Vorwurf?
3. Wurden BürgerInnen oder JournalistInnen durch Körpereinsatz daran gehindert, den Ablauf fotografisch festzuhalten?
4. Wie ist gewährleistet, dass PolizistInnen im Falle von vermeintlichem Fehlverhalten namentlich identifiziert werden können, damit eine konkrete rechtliche Überprüfung überhaupt stattfinden kann?
5. Gibt es eine oder mehrere Strafanzeigen von Beteiligten gegen PolizistInnen?
Wenn ja, wie lautet der Vorwurf und wie schätzt die Polizei derzeit die Vorwürfe ein?
Mit freundlichem Gruß
Ossi Helling
(Mitglied des Polizeibeirates)
Anfrage vom 13.02.2007
Montag, Februar 12, 2007
Anfrage gem. §4 der GschO des Rates, hier: Rundfunkgebührenbefreiung bei geringem Einkommen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Verfahren zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht hat sich im April 2005 geändert.
Der Anspruch auf Befreiung wurde an den Bezug von Leistungen nach SGB II, XII oder nach BAföG gekoppelt, mit der Folge, dass viele Menschen mit geringem Einkommen diese Zahlungsverpflichtung haben, ihr aber nicht oder nur sehr schwer nachkommen können.
Beim Petitionsausschuss des Landes NRW sind bis September 2006 annähernd 130 Petitionen zu diesem Thema eingegangen.
Außerdem wurde das Antragsverfahren für Anspruchsberechtigten erschwert. Dies hat ebenso zu großen Schwierigkeiten und einer Vielzahl von Mahnverfahren der GEZ gegen Befreiungsberechtigte geführt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Antworten auf folgende Fragen:
1. Stimmt es, dass Menschen mit geringem Einkommen, aber ohne Bezug der oben aufgeführten Leistungen nach SGB, keine Chance auf Rundfunkgebührenbefreiung haben?
Wenn ja, gibt es Bestrebungen auf einen entsprechend geänderten Vertrag mit der GEZ?
2. Zur Vereinfachung der Umsetzung der so genannten Härtefall-Regelung bei der Gebührenbefreiung soll eine Gesetzesänderung nötig sein. Entspricht das den Tatsachen?
Wenn ja, bitten wir um Mitteilung des Sachstands bzw. der Entwicklung des Gesetzänderungsverfahrens.
Mit freundlichem Gruß
Ossi Helling
(sozialpolitischer Sprecher)
Anfrage vom 12.02.2007
Donnerstag, Februar 01, 2007
Anfrage zur Sitzung des Polizeibeirates am 28.02.2007, hier: Präventionsarbeit der Polizei an Schulen
Sehr geehrte Frau dos Santos Herrmann,
im November 2006 meldeten verschiedene Medien, dass nach einem Erlass von FDP-Innenminister Wolf die Polizei nicht mehr innerhalb der Schulen präventiv arbeiten solle.
Stattdessen solle sich die Polizei auf Informationen und Beratung von Multiplikatoren beschränken.
Diese Entscheidung wurde v.a. von Schulen, die bisher gute Erfahrungen mit der Polizeipräsenz im Unterricht gemacht haben, kritisiert.
Die Grünen haben innerhalb der Stadtverwaltung bereits Ende der 90-er Jahre zum Aufbau eines „Netzwerkes gegen Gewalt an Schulen“ nachgefragt. Schon damals war die Polizeipräsenz in Schulen ein wichtiger Baustein gegen Gewalt.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. An wie vielen Schulen waren bisher Polizeibeamte mit wie vielen Stunden „in den Klassen“?
Bitte möglichst die Entwicklung der letzten 6 Jahre angeben und in Relation zu den nicht erreichten Schulen darstellen.
2. Sind die Ergebnisse bezogen auf Kriminalität und Gewaltbereitschaft der erreichten SchülerInnen evaluiert worden?
Wir bitten möglichst um einen Vergleich zwischen Schulen mit Kriminalprävention durch die Polizei und Schulen ohne dieses Angebot.
3. Die so genannten Schülersprechstunden (persönliche Vorstellung der Bezirksbeamten an der Schule sowie Sprechstundenangebote) sollen unangetastet bleiben.
a) An wie vielen Schulen gar es bisher diese Angebote?
b) Gibt es bei weiterer Nachfrage personelle Grenzen?
4. Nach dem erschütternden Amoklauf in einer Schule in Emsdetten am 20.11.2006 erklärte laut Medienberichten Herr Innenminister Wolf: “Da es für das Umfeld erkennbare Anzeichen gibt, bevor ein Jugendlicher zum Amokläufer wird, verstärken wir ab sofort“ (!) „die Zusammenarbeit der Polizei mit Lehrern, Eltern und Schülern.“ Es war von Kooperationsangeboten der Polizei gegenüber den Schulen die Rede.
a) Welche Maßnahmen können angesichts des im Eingangstext beschriebenen Erlasses gemeint sein?
b)Welche Kooperationsangebote sind in diesem Zusammenhang neu und gemeinsam mit Kölner Schulen entwickelt worden?
Mit freundlichem Gruß
Ossi Helling
(Mitglied des Polizeibeirates)
Anfrage vom 01.02.2007