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Donnerstag, Oktober 15, 2015

Hinweis: Seit Sommer 2014 ist Ossi Helling nicht mehr im Rat. Seit Anfang 2015 ist er im Vorstand des Rom e.V. aktiv.

Geschrieben von Ossi Helling um 11:34 AM
Verändert am: Donnerstag, Oktober 15, 2015 8:44 PM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge, Fotogalerie, Öffentliche Unterstützung, Pressemitteilungen, Presseschau, Veröffentlichungen

Montag, Dezember 22, 2014

Sozialausschuss bestätigt humane Unterbringungsleitlinien für Flüchtlinge

Ausschuss Soziales und Senioren

22.05.2014

Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates

zu TOP 9.1. Antrag der FDP-Fraktion „ Erfüllung der Aufnahmequote bei unerlaubt eingereisten Personen

Sehr geehrter Herr Paetzold,

wir bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag zu TOP 9.1 in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 22.05.2014 aufzunehmen.

Beschluss:

Der Antrag der FDP-Fraktion wird wie folgt ersetzt:

1. Der Ausschuss für Soziales und Senioren bestärkt die Verwaltung darin, die Verhandlungen mit dem Land intensiv mit dem Ziel fortzuführen, dass alle Flüchtlinge, die sich länger in Köln aufhalten, auf die Zuweisungsquote des Landes angerechnet werden. Der Ausschuss unterstützt die Verwaltung ausdrücklich in ihrem Engagement darin, die Flüchtlinge human unterzubringen, sie zu begleiten und sich für dauerhafte Aufenthaltsrechte einzusetzen.

2. Eine gerechte Zuweisungspraxis kann dazu beitragen, den weiterhin steigenden Herausforderungen an die Unterbringung aller Flüchtlinge in Köln entsprechend der städtischen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen gerecht werden zu können.

Begründung:

Folgt mündlich.

Geschrieben von Ossi Helling um 11:38 PM
Kategorien: Anfragen / Anträge

Sonntag, März 23, 2014

Neuer Grundsatzbeschluss Flüchtlingspolitik in Köln

Rat legt im Februar neue Grundsätze zur Flüchtlingsunterbringung vor. Die Grünen haben zusammen mit der SPD diesen Beschluss vorbereitet:

TOP 3.1.2 CDU-Antrag "Flüchtlingspolitik in Köln"

die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 11. Februar 2014 aufzunehmen:

Der Antragstext wird wie folgt ersetzt:

Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind Städte und Gemeinden zur Aufnahme und Un-terbringung der ihnen zugewiesenen Flüchtlinge verpflichtet. Die Stadt Köln hat bisher ver-sucht mit großem Engagement dieser Aufgabe nachzukommen. Nach der aktuellen Be-darfsrechnung fehlen der Stadt bis Ende 2015 rund 2.000 zusätzliche Unterbringungsplätze.

Die veränderten Rahmenbedingungen stellen Rat, Verwaltung wie auch die Stadtgesell-schaft vor eine Herausforderung. Dabei ist nicht nur das Problem eines sehr begrenzten An-gebotes an baureifen Flächen für Wohnheime und Wohnungen zu lösen, sondern auch auf eine angemessene sozialräumliche Verteilung der Flüchtlingsfamilien innerhalb der Stadt zu achten. Zugleich muss ein Augenmerk auf eine rasche Integration der Bewohnerinnen und Bewohner gelegt werden.

Der Rat der Stadt Köln erkennt in diesem Zusammenhang die schwierige Aufgabe der Ver-waltung an und unterstützt ihre Bemühungen, für Flüchtlinge eine menschenwürdige Unter-bringung sowie eine qualifizierte Begleitung zur Integration zu gewährleisten. Dabei bleiben die vom Rat bereits 2004 beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen eine verbindliche Zielvorgabe.

Beschluss

Um die o.g. Zielsetzungen zu erreichen, bitten wir die Verwaltung bei ihrer Unterbringungsverpflichtung folgende Eckpunkte zu beachten:

1. Der Rat fordert eine angemessene finanzielle Unterstützung durch Bund und Land. Dazu erwartet der Rat eine verbesserte Refinanzierung der Unterbringungs- wie auch der Betreuungskosten. Darüber hinaus müssenZuweisungsentscheidungen schneller getroffen werden. Es sollte gewährleistet werden, dass alle neu in Köln ankommenden Asylantragsteller sowie die unerlaubt eingereisten Ausländer auf die Verteilungsquote des Landes angerechnet werden. Der Rat fordert zudem eine deutliche Erhöhung der Landeszuschüsse, die der nur einen Bruchteil der Kosten decken. Es ist in diesem Zusammnehang zu überlegen, ob Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt wie Köln nicht eine höhere Zuwendung erhalten, um z. B. Grundstücke zu kaufen oder Gebäude anzumieten.

2. Sprachkurse überwinden die Sprachbarrieren und erleichtern die Integration vor Ort. Dazu fordert der Rat zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Bundesprogramm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMFProgramm).

3. Um eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Unterbringungsplätze zu erreichen und etwaigen Vorbehaltenwirkungsvoll entgegentreten zu können, müssen bei der Unterbringung der Flüchtlinge die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig eingebunden werden. Dabei muss auf den stadtweiten Mangel an nutzbaren Grundstücken und Gebäuden hingewiesen werden.

4. Um die soziale Stabilität und die Integrationsfähigkeit der Kölner Stadtteile nicht zu gefährden, ist bei der Nutzung möglicher Grundstücke auf eine Verteilungsgerechtigkeit zu achten und sowohl der Anteil der bereits im Stadtteil untergebrachten Flüchtlinge als auch die Sozialstruktur zu berücksichtigen.

5. Grundsätzlich sind feste Wohnhäuser der Übergangslösung Wohncontainer vorzuziehen. Temporäre Standorte sollten nicht mit mehr als 80 Personen belegt werden. Die verwendeten Wohncontainer sollten zudem abgeschlossene Wohnungen aufweisen, zumindest aber in sich geschlossene Sanitär-und Kochbereiche.

6. Das bereits vorhandene Auszugsmanagement, welches Flüchtlinge in Wohnungen vermittelt, ist weiter zu forcieren.

7. Es sind Gespräche mit Investoren aufzunehmen mit dem Ziel auf vorhandenen Flächen dezentrale Wohngebäude für Flüchtlingsfamilien zu schaffen. Darüber hinaus sollte auch bei der Planung und Entwicklung von zukünftigen Bebauungsplänen diese Möglichkeit Berücksichtigung finden können.

8. Die frühzeitige und enge Kooperation mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen sollte weiter intensiviert werden.

9. Im Interesse einer schnellen und unbürokratischen Kooperation der städtischen Dienststellen ist die vorhandene „Task Force“ des Oberbürgermeisters weiter zu stär-ken. Angesichts der großen Zahl der kurzfristig zu realisierenden Objekte und Standorte ist eine ausreichende personelle Ausstattung der Fachverwaltung sicherzustellen.

10. Der Rat dankt ausdrücklich den zahlreichen zivilgesellschaftlichen Akteuren, die mit hohem Engagement für eine Willkommenskultur für Flüchtlinge arbeiten. Die Arbeit von Vereinen und ehrenamtlichen Initiativen, die Flüchtlinge betreuen und sie bei der Integration unterstützen, ist zu stärken. Gleichzeitig sind die beteiligten Träger der Wohlfahrtspflege und der sozialen Dienste in ihrer Nachbarschaftsarbeit vor Ort zu unterstützen.

11. Für Flüchtlingskinder sollten spezielle altersgerechte Betreuungsangebote vorgehal-ten und Maßnahmen zur Freizeitgestaltungangeboten werden.

12. Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter werden zügig und wohnortnah einer Bildungseinrichtung zugewiesen. Nur das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und der Kontakt zu Gleichaltrigen eröffnen den Betroffenen ausreichend Bildungs- und Zukunftschancen. Für diesen Zweck sind ausreichende Raum- und Lehrerkapa-zitäten bereitzustellen. Wir bitten die Verwaltung gemeinsam mit der Bezirksregierung und den betroffenen Schulleitungen geeignete Maßnahmen für eine schulische Versorgung der Flücht-lingskinder zu beraten, beschließen und umsetzen.

13. Die Verwaltung wird beauftragt weiter die Chancen und Risiken mit dem Land zu verhandeln die mit der Schaffung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes verbunden sind.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Jörg Frank SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Geschrieben von Ossi Helling um 9:52 PM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge

11 Sozialräume, Verwaltungsvorlage wesentlich geändert

Korrektur der Verwaltungsvorlage zu Sozialräuumen

In der urprünglichen Vorlage sollten die Rechte freier Träger(als Arbeitgeber der Koordinatoren) geschwächt werden, eine Lenkungsgruppe sollte wegfallen.Auf Initiative der Grünen wurde ein rot-grüner Änderungsantrag verabschiedet im Dezember 2013.

hier: TOP 12.19 „ Lebenswerte Veedel-Bürger-und Sozialraumorientierung in Köln„ –Fortführung des sozialräumlichen Handlungsprogramms in veränderter Form“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung des Finanzausschusses am 16. Dezember 2013 aufzunehmen:

Die Vorlage wird wie folgt geändert:

Ziff. 1 (neue Fassung)

Die sozialräumlichen Koordinierungsstellen werden organisatorisch bei den Bürgerämtern angebunden. Ein Bürgeramt übernimmt in Verantwortung des Stadtdirektors die Aufgaben des Controllings.

Die Stelle für die bisherige Geschäftsstelle des Programms wird für die Unterstützung der mit der Gesamtkoordination/Controlling beauftragten Bürgeramtsleitung zur Verfügung gestellt. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 67.400 € werden entsprechend des Kostenplans im Teilplan 0606, Hilfe für junge Menschen und ihre Familien, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen eingestellt.

Ziff. 3 (neue Fassung):

Die sozialräumlichen Aktivitäten sollen zukünftig wie bisher einem integrierten Handlungsansatz folgen, dabei aber noch einmal stärker insbesondere auf Aspekte wie lokale Ökonomie, Wohnen, Grün- und Stadtplanung sowie Stadtentwicklung abstellen. Insgesamt sollen unterschiedliche sozialräumliche Ansätze in den Sozialraumgebieten noch besser abgestimmt werden. Hierbei ist eine enge Kooperation zwischen Gemeinwesenarbeit und Sozialraum sicherzustellen.

Ziff. 4 (neue Fassung)

Zwischen der Verwaltung sowie dem jeweiligen Träger der Koordinierungsstelle werden jährliche Zielvereinbarungen zur Umsetzung konkreter Schwerpunkte/Ziele in den Sozialraumgebieten getroffen. Die Zielvereinbarungen sollen auch die Verankerung eines wiederkehrenden Tagungsordnungspunktes „Bericht aus dem Sozialraumgebiet“ in den Sitzungen der Bezirksvertretungen beinhalten.

Ziff. 5 (neue Fassung):

In den Sozialraumgebieten sollen jährlich Sozialkonferenzen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen vor Ort zur Erfassung von Bedarfslagen durchgeführt werden. Zur besseren Vernetzung und Abstimmung konkreter Maßnahmen vereinbaren die im jeweiligen Sozialraum tätigen Fachkräfte („Sozialarbeiter im Quartier“ wie z. B. Schulsozialarbeiter, ASD, Streetworker, Mitarbeiter in Jugendtreffs und Seniorennetzwerken etc.) ebenfalls eine jährliche Zusammenkunft.

Ziff. 6 (neue Fassung):

Die im Haushalt 2014 enthaltenen Mittel für Sach-, Gemein- und Honoraraufwendungen in Höhe von ca. 85.000 € werden den Trägern in den Sozialräumen zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Soweit allerdings durch die Tätigkeit der Sozialraumkoordination nachweislich Einsparungen kommunaler Mittel erfolgt sind, können diese Einsparungen für Infrastrukturkosten im Sozialraum zur Verfügung gestellt werden.

Die sozialräumlichen Mittel im „Modul B“ der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden in Absprache mit den Sozialraumkoordinatoren vergeben und den Bezirksvertretungen regelmäßig zur Kenntnis gegeben.

Ziff. 7 (neue Fassung):

Die Zentrale Lenkungsgruppe „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ wird ersetzt durch ein politisches Gremium, das nach Hare-Niemeyer aus sieben Ratsmitgliedern und dem für das Controlling zuständige Bürgeramtsleiter zusammengesetzt ist. Die in den Sozialräumen tätigen Träger benennen für dieses Gremium zwei Teilnehmer als beratende Sachverständige. Das Gremium beschließt die zentralen Zielsetzungen („Leitziele“) und berichtet den Fachausschüssen jährlich über die Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel“.

Die Eckpunkte 2 und 8 der Beschlussvorlage bleiben unverändert.

Geschrieben von Ossi Helling um 9:34 PM
Kategorien: Anfragen / Anträge

AK Soziales initiiert Beschluss: Hauswirtschaftliche Hilfen

Fortführung des Projektes Hauswirtschaftliche Hilfen für alte, kranke und behinderte Menschen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters,

die Antragstellenden bitten, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung am 20.03.2014 aufzunehmen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, das Projekt „Hauswirtschaftliche Hilfen für alte, kranke und behinderte Menschen zur Vermeidung einer frühzeitigen stationären Hilfe“ über die derzeitige Befristung zunächst bis zu den kommenden Haushaltsplanberatungen fortzuführen. Zur Finanzierung werden die im Haushaltsplan 2013/2014 für das Projekt eingestellten und zum großen Teil noch nicht verausgabten Mittel verwandt.

Dazu bitten wir die Verwaltung bis zum Jahresende ein überarbeitetes Konzept vorzulegen, das die bisherigen Erfahrungen evaluiert sowie Optimierungsvorschläge insbesondere für eine bessere Bewerbung des Projekts enthält. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt unter Einbindung der beteiligten Träger zu prüfen, ob sich die Reduzierung der Eigenleistung i.H.v. derzeit 12 € pro Stunde realisieren lässt.

Begründung:

Das Projekt „Hauswirtschaftliche Hilfen für alte, kranke und behinderte Menschen zur Vermeidung einer frühzeitigen stationären Hilfe“, wurde vom Rat im Herbst 2012 beschlossen und zunächst bis zum 30.09.2014 befristet. Nach Mitteilung der Verwaltung und der beteiligten Träger der freien Wohlfahrtspflege verläuft das Projekt erfolgreich.

Allerdings konnten aufgrund der fehlenden Fortführungsperspektive und dem recht hohen, von Kunden zu entrichtenden Stundensatz von 12,- € bislang nur relativ wenige Kunden akquiriert werden.

Dem von der Verwaltung vorgelegten Bericht in der vergangenen Sozialausschusssitzung ist zu entnehmen, dass die Grundannahmen bezüglich dieses Projektes bestätigt wurden:

• Hilfsbedürftige Menschen können (länger) in ihrer eigenen Wohnung und in der ihnen vertrauten Umgebung bleiben, da durch die haushaltsnahen Dienstleistungen eine Heimunterbringung nicht notwendig wird.

• Gleichzeitig werden städtische Zuschüsse für die Kosten der Heimunterbringung in erheblichem Umfang eingespart.

• Langzeitarbeitslose Menschen erhalten sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, was neben dem persönlichen Gewinn dieser Menschen auch zu Einsparungen bei Transferleistungen durch die Stadt.

Mit den noch zur Verfügung stehenden Mitteln kann das Projekt nach Evaluierung der bisherigen Dienstleistungen über die ursprünglich vorgenommene Befristung zum 30.09.2014 hinaus fortgeführt werden. Ziel ist die dauerhafte Fortführung des Projekts.

Geschrieben von Ossi Helling um 9:14 PM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge

Donnerstag, Oktober 24, 2013

AK Soziales initiiert Antrag für mehr Beschäftigung von Behinderten

Ausschuss Soziales und Senioren

14.11.2013

Kantinenbetrieb in städtischen Einrichtungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters,

sehr geehrter Herr Paetzold,

wir beauftragen die Verwaltung, zu prüfen, in wieweit Kantinen in städtischen Einrichtungen und in stadtnahen Gesellschaften vor allem durch Integrationsunternehmen oder andere geeignete Beschäftigungsunternehmen für Menschen mit Behinderung betrieben werden können.

Bei der Prüfung bitten wir zu berücksichtigen, dass die Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderungen dringend ausgebaut werden müssen. Das stellt u.a. auch das verabschiedete Kölner Handlungskonzept Behindertenpolitik fest.

Wir bitten um Vorlage des Prüfergebnisses bis spätestens Frühjahr 2014.

Begründung:

Im Bürgerzentrum Deutz wird der Gastronomiebetrieb seit 2008 von einem Integrationsun-ternehmen erfolgreich geführt, die Alexianer betreiben den Kantinenbetrieb im Bezirksrat-haus Kalk mit betriebsintegrierten Werkstattarbeitsplätzen.

Darüber hinaus beabsichtigt auch die Feuerwehr den Betrieb einer Kantine in dem Neubau des Führungs- und Schulungszentrums an der Scheibenstraße gemeinsam mit einem Integ-rationsunternehmen zu organisieren.

Integrationsunternehmen, vom Landschaftsverband gefördert, integrieren behinderte Men-schen in den Arbeitsmarkt, müssen sich aber ebenso mit ihren Dienstleistungen am Markt behaupten. Zur finanziellen Förderung solcher Unternehmen steht zudem eine Investitions-förderung des Landes bereit.

Erfahrungen mit solchen Unternehmen sind durchaus positiv, wie die insgesamt neun in Köln ansässigen Integrationsprojekte belegen.

Die Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit für Menschen mit Behinderungen müssen dringend ausgebaut werden. Das stellt u.a. das Handlungskonzept Behindertenpolitik fest.

Der vorliegende Antrag ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Mit freundlichen Grüßen

Geschrieben von Ossi Helling um 5:41 PM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge

Freitag, März 29, 2013

Anfrage zur Situation Bulgaren/Rumänen in Köln

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates

Ausschuss Soziales und Senioren 11.04.2013

Zuzug aus Bulgarien und Rumänien

Sehr geehrter Herr Paetzold,

sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Verwaltung arbeitet derzeit an einem Sachstandsbericht zum Zuzug von EU-BürgerInnen aus Rumänien und Bulgarien nach Köln. Dieser Bericht soll den zuständigen Gremien vor der Sommerpause vorgelegt werden.

In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen:

1. Orientiert sich dieser Bericht an den bundesweit anerkannten Statusberichten aus Berlin Neukölln?

2. Werden in diesem Zusammenhang auch die vorhandenen Handlungsempfehlungen anderer Städte wie z.B. Duisburg überprüft, um sie ggf. für Köln zu nutzen?

3. Hält auch die Verwaltung es für sinnvoll, den Bericht nicht nur den zuständigen Ratsgremien vorzulegen, sondern auch in einer Fachkonferenz unter der Beteiligung der Verwaltung, der Politik und einzelner freier Träger zu erörtern?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ossi Helling gez. Jörg Frank

Geschrieben von Ossi Helling um 10:33 AM
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Sonntag, Februar 17, 2013

Anfrage zu Finanzen von Mülheim 2020

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates

Ausschuss Soziales und Senioren 28.02.2013

Integriertes Handlungskonzept „Mülheim 2020„

hier: Einsatz der Finanzmittel für 2013/2014

Sehr geehrter Herr Paetzold,

sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach anfänglichen Schwierigkeiten läuft das Programm Mülheim 2020 mittlerweile für fast alle Projekte. Eine finanzielle Bilanz wurde bisher nicht vorgelegt, weil der Abfluss der Mittel noch nicht durchgängig erfolgt.

Bis zum Sommer 2014 müssen die Projekte aus dem Handlungskonzept Mülheim 2020 aber abgeschlossen und abgerechnet sein. Insofern ist es dringend erforder-lich, Informationen zu den finanziellen Auswirkungen des Programms und eventuellen Möglichkeiten zu Umfinanzierungen zu erhalten.

Wir bitten die Verwaltung daher um die Beantwortungen folgender Fragen:

1. Welche Bausteine werden bis zum Programmende voraussichtlich realisiert sein und welche Finanzmittel – differenziert nach Förder- und Eigenmitteln - werden entsprechend jeweils in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 gebun-den und welche werden frei bleiben?

2. Wurden Finanzmittel während der Programmlaufzeit zwischen einzelnen Bausteinen verschoben oder blieb jeder Baustein im beantragten Finanzrahmen und für welche Bausteine sind bereits Mittel in welcher Höhe ausgezahlt worden?

3. Können Projekte, deren Realisierung ausgeschlossen ist, noch im Rahmen des Programms durch Alternativen ersetzt werden? Wenn ja: In welcher Höhe würden dafür Finanzmittel gebunden? Wenn nein: Führt dies zwingend zu einer Reduzierung der bewilligten Lan-desgelder und damit zu einer Ausgabenreduktion der in den Kommunalhaushalten 2013/ 2014 veranschlagten Kofinanzierung- für diesen Fall in welcher Höhe?

4. Besteht die Möglichkeit, dass der „Verfügungsfonds Mülheim 2020“ mit nicht verausgabten Programmgeldern aufgestockt wird bzw. Restgelder an Träger und Initiativen außerhalb des Programms für Angebote im Programmgebiet vergeben werden können?

Die Antworten bitten wir auch dem Veedelsbeirat und der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jörg Frank gez. Ossi Helling

Fraktionsgeschäftsführer sozialpolitischer Sprecher

Geschrieben von Ossi Helling um 7:03 PM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge

Samstag, März 24, 2012

AK Soziales unterstützt weitere Zahlungen an freie Träger

Folgender Antrag wird im Rat am 27.03.2012 gestellt; er findet voraussichtlich eine Mehrheit.

Fortsetzung der Abschlagszahlungen in 2012

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 27. März 2012 aufzunehmen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, alle Spielräume im Rahmen des § 82 GO NRW auszunutzen und die in den jeweiligen Teilplänen des Hpl-Entwurfs 2012 veranschlagten Mittel für Träger der Wohlfahrtspflege, der freien Jugendhilfe, der freien Gesundheitspflege und Sozialarbeit, des zweiten Arbeitsmarktes, der freien Kulturarbeit, der Bürgerhäuser und Bürgerzentren sowie zur Förderung von Projekten der Sportvereine und des VFJe.V. als Betreiber der TAS, für das 2. Quartal in Höhe von bis zu 50 % zu gewähren.

Begründung:

Die Stadt Köln befindet sich seit dem 01.01.2012 in der vorläufigen Haushaltsführung. Eine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2012 durch den Rat ist nun laut Mitteilung des Oberbürgermeisters vom 09.02.2012 erst für den 26. Juni 2012 vorgesehen.

Für die freien Träger soll jedoch, im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips, weiterhin die erforderliche Planungssicherheit und Liquidität angestrebt werden, um die bestehenden Angebote in ihrer Substanz nicht zu gefährden sondern aufrecht erhalten zu können.

Mit dem o. a. Antrag soll das vom Rat am 20.12.2011 für das 1. Quartal 2012 beschlossene Verfahren fortgesetzt werden.

Geschrieben von Ossi Helling um 9:51 PM
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Dienstag, Februar 07, 2012

Aktueller Antrag zur Stabilisierung des autonomen Frauenhauses im Sozialausschuss

TOP 9.1 Antrag der FDP-Fraktion "Gegen Gewalt an Frauen und ihre Kinder - Frauenhäuser stärken"

Beschluss:

Der FDP Antrag wird wie folgt ersetzt:

1) Die Verwaltung wird beauftragt, für die für den Verein Frauen helfen Frauen e.V. festgestellte Unterdeckung (Vgl. Mitteilung im nichtöffentlichen Teil) durch Verhandlungen mit dem Job-Center Köln eine positive Lösung zu finden.

2) Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Träger eine Ratsvorlage vorzubereiten, die den Ratsbeschluss von 1993 so anpasst, dass eine zeitgemäße und fachlich qualifizierte Arbeit der beiden autonomen Frauenhäuser ermöglicht wird.

Dabei sollten folgende Maßgaben beachtet werden:

- in weiteren intensiv zu führenden Gesprächen mit dem Land muss es Ziel sein, die Struktur und den Umfang der Landesförderung zu optimieren

- der Träger muss unterstützt werden, auf finanzieller und administrativer Ebene eine hohe Professionalität und Transparenz herzustellen

3) Im Zuge eines angekündigten Abriss-/Neubauprogramms eines Frauenhauses wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie erkennbare weitere Bedarfe besser zu befriedigen sind durch:

- Ausweitung der Platzzahl

-Ausrichtung auf spezielle Nutzergruppen, wie z.B. Frauen mit älteren männlichen Kindern und Frauen mit Behinderungen

Bauplanungen, die in Richtung auf fachlich erwünschte eher wohnungsmäßige

Geschrieben von Ossi Helling um 11:51 PM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge

Donnerstag, September 29, 2011

Arbeitskreis Soziales initiiert Ratsantrag zum Wohnungsbau

Antrag gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln zur Sitzung am 13.10.2011

Städtische Wohnungsbauförderung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 13.10.2011 zu setzen.

Beschluss:

Mehr als 45 % der Kölner Haushalte hat einen Anspruch auf sozial geförderten Wohnraum.

Nur 14 % dieser Haushalte bewohnen eine geförderte oder vergleichbar preiswerte Wohnung. Die unverhältnismäßige Mietbelastung führt zu einer erheblichen wirtschaftlichen Schwächung eines großen Teils der Kölner Bevölkerung und vielfach zu einer Belastung der öffentlichen Haushalte durch notwendige Transferleistungen.

Das im Dezember 2005 formulierte Ziel, jährlich 1.000 neue Wohnungen im Segment des preiswerten Wohnungsbaus zu schaffen und außerdem den sozial geförderten Wohnungsbau in der Stadt sozialraumverträglich zu mischen, kann durch das Wohnungsbauprogramm des Landes NRW inzwischen in Köln alleine nicht erreicht werden.

Der Rat beschließt daher den Wiedereinstieg in ein Kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm mit folgenden Eckpunkten:

Die städtische Förderung ergänzt die Landesförderung, um die Zielzahl von 1.000 sozial geförderten Wohnungen pro Jahr zu erreichen, wenn

• die Landesförderung aufgebraucht ist oder

• durch Förderung des Erwerbs von nichtstädtischen Grundstücken eine sozialraumverträgliche Verteilung entsprechend eines Förderatlasses erreicht wird.

Die zu fördernden Wohnungen sind nach einem Schwerpunktesystem (Förderatlas) innerhalb des Stadtgebietes sozialraumverträglich zu verteilen. Die Wohnungen sollen die Ziele der Barrierefreiheit und des altengerechten Wohnens erfüllen und insbesondere den energetischen Erfordernissen auf Basis des KfW-Effizienzhaus 70 Standards - gemäß der Beschlusslage des Liegenschaftsausschusses - gerecht werden.

Die Mittel stehen auch für

• den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen,

• die Förderung von Investitionen im Bestand, insbesondere für

energetische Sanierung und zur Erreichung von Barrierefreiheit

zur Verfügung.

Das bestehende Baulückenprogramm soll mit dem Schwerpunkt weitergeführt werden, Eigentümer zum Bau von preiswerten Wohnungen zu motivieren.

Die Auswirkungen auf die Haushalte 2012 ff für das städtische Förderprogramm, das im wesentlichen auf der Vergabe günstiger Darlehen beruht, sind im zu erstellenden Programm darzustellen.

Begründung:

Das neue Wohnbauförderungsprogramm NRW orientiert sich an den gegenwärtigen finanziellen Möglichkeiten des Landes. Es investiert in den sozialen Wohnungsbau ebenso wie in die Eigentumsförderung und die nachhaltige Unterstützung von Klimazielen, etwa der energetischen Sanierung. Vor allem die großen Städte stehen aber weiterhin vor der „Herkulesaufgabe“, zusätzliche öffentlich geförderte Wohnungen für ihre Bürgerinnen und Bürger vorzuhalten.

Der Anteil der preiswerten und öffentlich geförderten Wohnungen sinkt weiterhin, so dass durch ein kommunales Wohnungsbauförderprogramm sicherzustellen ist, dass mindestens 1.000 Wohnungen erreicht werden und somit auch dem Ziel einer kommunalen Förderungspolitik wie z.B. in den Städten Hamburg, Frankfurt und München folgen können.

Die Antragsteller beabsichtigen, dass die Stadt Köln ab 2012 Wohnungsbauinvestoren kommunale Fördermittel als Darlehen auf Basis der Konditionen für Landesmittel bereitgestellt.

Durch die Vergabe der finanziellen Mittel entsteht ein zusätzliches städtisches Steuerungsinstrument, preiswerte Wohnungen zu sichern, damit auch in Haushalten mit geringerem Einkommen die Möglichkeit, sich an der Kaufkraft zu beteiligen. Öffentliche Wohnungsbauförderung ist auch Wirtschaftsförderung,

Gedeckt werden soll vorrangig der Bedarf an Wohnraum in Wohngebieten mit unzureichendem preiswertem Bestand. Eine vorausschauende Wohnungsbaupolitik trägt zudem wesentlich dazu bei, eine ausgewogene Bewohnermischung in den Stadtteilen zu erreichen und damit die Spaltung der Stadt in Arm und Reich zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Mittwoch, August 31, 2011

AK Soziales initiiert Ratsresolution zur Kritik an SGB II Instrumentenreform

Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 14.07.2011

Forderungen zur Instrumentenreform des SGB II und SGB III

Zur Gesetzgebung:

• Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die von der Bundesregierung vorgelegte Instrumentenreform des SGB II und des SGB III aus sozialpolitischem Interesse in der vorgelegten Fassung nicht zu beschließen, sondern die Dezentralität der Jobcenter vor Ort zu stärken, sowie die Individualität und Qualität stärker in den Fokus zu nehmen.

• Dazu fordert der Rat der Stadt Köln, dass

- die individuellen Bedarfe von langzeitarbeitslosen Frauen und Männern hinsichtlich der Dauer, der Qualität und der Intensität von Arbeitsförderungsmaßnahmen berücksichtigt werden;

- sowohl Instrumente für arbeitsmarktnahe als auch für integrationsferne erwerbsfähige Hilfeempfänger mit adäquaten dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten bleiben;

- der sozialpolitische Leitgedanke des SGB II mit dem Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere für Menschen, die dauerhaft keine Integrationschance auch im ersten Arbeitsmarkt haben, gestärkt wird;

- ein Arbeitsmarktprogramm aufgelegt wird, das weiterhin dauerhafte Förderungen wie z.B. den §16e SGB II vorsieht, um den bundesweit ca. 450.000 vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Menschen auch eine wirkliche Chance auf Integration zu bieten;

- die Ausweitung von Gutscheinen zurückgenommen wird, da sie den Anforderungen der Zielgruppe nicht entspricht: Langzeitarbeitslose Menschen benötigen individuelle persönliche Beratungsgespräche und Hilfen zur Orientierung

- die massive Reduzierung der Bundesmittel zur Eingliederung zurückgenommen wird, damit die Jobcenter nicht einseitig den Schwerpunkt auf arbeitsmarktnahe Hilfeempfänger und deren Integration legen müssen.

• Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung anlässlich der Resolution über die Auswirkungen der geplanten Instrumentenreform im SGB II auf die Beschäftigungsförderung in Köln und den Kölner Haushalt zu informieren. Die Ausschüsse für Soziales und Senioren, Wirtschaft und Finanzen werden über diese Auswirkungen informiert.

II. Zur Umsetzung des Integrationsprogramms:

Der Rat der Stadt Köln fordert die mit der Umsetzung befassten Institutionen auf,

• im Integrationsprogramm 2012 ausgewogene Maßnahmen für arbeitsmarktnahe und integrationsferne erwerbsfähige Hilfeempfänger vorzusehen. Dabei sind insbesondere folgende Schwerpunkte des Kölner Hilfesystems, die ursprünglich als Modell bei der Entwicklung des SGB II Pate gestanden haben, im Integrationsprogramm zu berücksichtigen: ProVeedel-JobBörsen, JobBörsen für Zielgruppen, Wege in Arbeit, Sprungbrett, JobPerspektive und Jugendbüros.

• den im SGB II vorgesehenen Personalschlüssel von einer Integrationskraft je 75 unter 25 jährigen bzw. je 150 über 25 jährigen erwerbsfähigen Hilfeempfängern nachhaltig umzusetzen. Die Träger des Jobcenters Köln sind dazu aufgefordert, alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Ressourcen bereitzustellen. Die Arbeitsagentur wird gebeten, ihren Teil der Personalgestellung im Jobcenter angemessen und sozialverträglich anzupassen. Derzeit übernimmt die Stadt Köln bereits den überwiegenden Teil der Verantwortung, so dass von der Arbeitsagentur erwartet wird, nun ihren Anteil zu erbringen.

Geschrieben von Ossi Helling um 1:00 AM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge

Dienstag, Mai 31, 2011

AK Migration initiiert: 200 000 Euro für Integrationsprojekte

Interkulturelle und Integrationsprojekte

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Börschel

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 23.05.2011 zu setzen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung für folgende interkulturelle Projekte und Maßnahmen kurzfristig einzuleiten:

I. Projekte „Kulturdolmetscher“ zur Förderung der Integration durch Stärkung der Herkunftskultur konkret für:

: 1. Ausweitung der „Rucksackprojekte“ 40.000 €

2. Verbesserte Ausstattung des Projektes „Integrationslotsen“ 35.000 €

Für deutliche Wirkung müssen die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden

3. Aufstockung der Förderung Interkultureller Zentren 29.000 €

zur Stärkung des Netzwerkes der interkulturellen Zentren und zur Optimierung der Zentrenarbeit

II. „Menschen ohne Papiere“ 60 000 €

Zugang zu humanitären Basisangeboten und Diensten entsprechend der Empfehlungen im Rahmen der Studie „Menschen

ohne Papiere in Köln“ insbesondere für die gesundheitliche Versorgung („Armenbett) und die Beratung und Begleitung

III. Förderung von Freien Trägern der Wohlfahrtspflege und der Interkulturellen Arbeit 36.000 €

Die Rücknahme von Kürzungen zur Vermeidung von Härtefällen ist bereits im Rat am 07.04.11 im Vorgriff erfolgt

Gesamt 2 00.000 €

Diese Maßnahmen sind aufgrund des Finanzausschuss-Beschlusses vom 27.09.2010 Bestandteil des vom Rat am 7.10.2010 verabschiedeten Haushaltsplans 2011. Der im Finanzausschuss beschlossene gemeinsame SPD/GRÜNE- Veränderungsvorschlag bezog sich auf die Einnahmeverwendung aus der Kulturförderabgabe. Unter der Position „Interkulturelle und Integrationsprojekte“ sind 200.000 Euro für das Haushaltsjahr 2011 veranschlagt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2011 kurzfristig eine geeignete Finanzierung der Maßnahmen bereitzustellen, die für den Ergebnisplan 2011 aufwandsneutral ist. Die Maßnahmen werden aus der Kulturförderabgabe finanziert, sobald die Abgabe vereinnahmt werden kann. Voraussetzung für die Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss ist ein durch die Fachausschüsse Integrationsrat und Soziales und Senioren beschlossenes „Konzept zur Kulturförderabgabe für Interkulturelle Projekte und Integrationsprojekte“.

Geschrieben von Ossi Helling um 11:16 PM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge

Donnerstag, März 03, 2011

AK Migration initiiert Ratsantrag zu Flüchtlingspolitik von CDU,SPD,Grünen,FDP

Änderungsantrag gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Rates

hier: „Unterbringung von Flüchtlingen“, TOP 3.1.7

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 01.03.2011 aufzunehmen:

Beschluss: Unterbringungskonzept

Nach neuesten Zahlen besteht in Köln ein Defizit an Wohnraum für 450 Flüchtlinge. Da eine Reduzierung dieses Bedarfs nicht absehbar ist, müssen diese fehlenden Plätze zusätzlich geschaffen werden. Dabei ist es weiterhin das Ziel, Sammelunterkünfte zu reduzieren und die verbleibenden einem hiesigen Standard für Wohnraum anzupassen. Eine Unterbringung in Hotels und Container ist unerwünscht. Sie muss jedoch bis zur schnellstmöglichen Abschaffung geduldet werden.

Daher beauftragt der Rat die Verwaltung, das Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen unter Berücksichtigung der baulichen Voraussetzungen weiter zu entwickeln und den entsprechenden Gremien bis zur Sommerpause 2011 vorzulegen.

Hierfür werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

1. Nach Erledigung der sanitären Sofortmaßnahmen in den am schlimmsten betroffenen Heimen müssen alle Standorte unter dem Gesichtspunkt einer sinnvollen und vertretbaren Sanierung unter Berücksichtigung von Mindest-Standards überprüft werden. Weitere Reparaturen sind vorzunehmen. Bei Reinigung, Pflege und Instandhaltung muss neben einem zuverlässigen professionellen Einsatz verstärkt auf freiwillige Bewohnerselbsthilfe gesetzt werden. Die Entwicklung eines „Bonus-Modells“ wird begrüßt.

2. Das Auszugsmanagement wird in Bezug auf Wohnungssuche und Betreuungs- und Begleitungskonzept intensiviert, damit möglichst viele Familien in normale Wohnungen wechseln können. An dem vom Rat beschlossenen dreistufigen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge wird ausdrücklich festgehalten. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich begrüßt, dass der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen derzeit Bausteine für ein solches Auszugsmanagement entwickelt.

3. Als Ersatz für abzureißende marode Heime muss Wohnraum angemietet werden und nötigenfalls neuer Wohnraum, z.B. als Sozialer Wohnungsbau oder kostengünstige Systembauten mit hohem Qualitätsstandard, möglichst auf städtischen Flächen errichtet werden.

4. Das Umbauprogramm der städtischen Sozialhäuser, die abgerissen und durch öffentlich geförderten ansprechenden Mietwohnungsbau ersetzt werden, muss mit der geplanten Intensität umgesetzt werden.

Geschrieben von Ossi Helling um 12:22 AM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge

Sonntag, Februar 27, 2011

AK Soziales : Anfrage Strassenprostitution Kölner Süden

Straßenprostitution im Kölner Süden

sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

derzeit arbeitet die Verwaltung an einem Konzept, das die Straßenprostitution im

Kölner Süden eindämmen soll. Abhilfe ist sowohl im Sinne der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner als auch im Sinne der Prostituierten dringend notwendig und ohne Verzögerung zu realisieren.

Da diese gesamtstädtische Problematik neben ordnungspolitischen Maßnahmen nur mit einem ausgewogenen Paket von Instrumenten begegnet werden kann, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie stellt sich Straßenprostitution in Köln insgesamt und in den jeweiligen Schwerpunkten dar?

2. Wurden in den letzten Jahren lokale Schwerpunktbildungen bzw. -verschiebungen beobachtet?

3. Wie hat sich das speziell an der Geestemünder Straße bestehende Projekt für Prostituierte entwickelt? Wir bitten um eine Bewertung dieses Angebotes unter Berücksichtigung der vorliegenden Erfahrungen.

4. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung in Bezug auf die Eindämmung der Straßenprostitution besonders im Kölner Süden aus sozial-, gesundheits-, ordnungs-, frauen- und migrationspolitischer Sicht vor und wie wird gewährleistet, dass diese fachpolitischen Aspekte in ein umfassendes Gesamtkonzept einfließen?

(Gleichlautende Anfrage vom 21.02.2011 in den Ausschüssen AVR, Gesundheit und Soziales)

Geschrieben von Ossi Helling um 11:49 PM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge

Freitag, Februar 18, 2011

Grüner AK Migration initiiert Ratsantrag " Integrationskonzept"

Folgender Rot-Grüner Ratsantrag wurde im Februar 2011 mit großer Mehrheit verabschiedet

TOP 10.10 Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Köln nimmt das Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft zur Kenntnis und drückt allen Beteiligten seine Wertschätzung für die geleistete Arbeit aus.

Der Rat bestätigt den Beschluss des Integrationsrates vom 29.11. zu den vorgelegten Handlungsempfehlungen (Block A) und bittet die Verwaltung, die daraus zu entwickelnden Maßnahmen (Maßnahmenprogramm) zu einem späteren Zeitpunkt darzustellen und dann den Fachausschüssen und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Der Rat bestätigt zudem den Beschluss des Integrationsrates vom 13.12.2010 zum zukünftigen Steuerungsprozess, um unter Federführung des Integrationsrates und auf Grundlage der vorhanden Ressourcen die notwendigen Arbeitsstrukturen zu schaffen, damit die integrationsfördernden Maßnahmen erfolgreich geplant und umgesetzt werden können.

Geschrieben von Ossi Helling um 10:05 PM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge

Was ist Gemeinwesenarbeit/ Fachgespräch Sozialausschuss

Antrag im Sozialausschuss im Februar 2011 durchgesetzt:

Information und Diskussion zur Sozialraum- und Gemeinwesenarbeit

1. Wir bitten die Verwaltung, auf einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses Soziales und Senioren das Thema „Chancen von Sozialraum- und Gemeinwesenarbeit“ als Schwerpunkt zu setzen.

2.Für Informationen und eine anschließende Diskussion sollen einzelne Akteure aus den Sozialräumen, Vertreter von Gemeinwesenprojekten, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Wissenschaft (Staatliche FH) gewonnen werden.

3.Die Verwaltung legt den Ausschüssen Soziales und Senioren und Jugendhilfe in einer der folgenden Sitzungen eine Auswertung vor, die auch Vorschläge zum weiteren politischen Vorgehen in der Entwicklung der sozialräumlichen Arbeit unter Einbeziehung von Gemeinwesenarbeit enthalten kann.

Begründung:

Im Rahmen des Jubiläums „25-Jahre Veedel e.V.“ wurde bei der FH am 19.11.2010 eine Fachtagung zur Gemeinwesenarbeit durchgeführt, an der auch Fraktionen des Rates teilgenommen haben. Es wurde dabei sehr deutlich, dass es bei einem großen Teil der Anwesenden Interesse an einer Diskussion zum Zusammenhang und zu den Unterschieden von sozialräumlicher Orientierung und Gemeinwesenarbeit gibt. Die Notwendigkeit, Kenntnisse über den Entwicklungsstand zu erwerben und sich intensiv und fundiert auszutauschen, wurde erkannt und der Ausschuss für Soziales und Senioren als geeignetes Gremium für diese Diskussion vorgeschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Geschrieben von Ossi Helling um 9:45 PM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge

Dienstag, November 30, 2010

Änderungsantrag zum Integrationskonzept

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates

Konzept zur Stärkung der Integrativen Stadtgesellschaft

A) Ersetzung des Beschlusstextes wie folgt

„Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zustimmend zur Kenntnis.

Um dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

1. verwaltungsintern auf der Grundlage vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und Umsetzung von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen, die erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sowie der Kontrolle der Zielerreichungen sicherzustellen.

Hierfür wird eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern des Interkulturellen Referates und je einem Verantwortlichen der Dezernate, eingerichtet werden.

Darüber hinaus sollte der Sachverstand des Integrationsrates sowie externer Experten in den Steuerungsprozess einbezogen werden können.

Die Verwaltung legt bis zum Beschluss des Rates im Dezember 2010 ein Konzept zur Zusammensetzung und den Arbeitsstrukturen dieser Steuerungsgruppe vor.

Da der Integrationsrat maßgeblich auch am Umsetzungsprozess beteiligt wird, sind ihm Zwischenauswertungen und – ergebnisse sowie Fortschreibungsüberlegungen zeitnah mitzuteilen.

2. Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden. Obwohl enge inhaltliche Zusammenhänge bestehen, wird es verfahrensmäßig kurz- und mittelfristig vom Integrationskonzept abgekoppelt. Die Verwaltung sollte bei der Überarbeitung berück-sichtigen, dass an alle wesentlichen Handlungsempfehlungen angeknüpft werden sollte, Prioritäten gesetzt werden, konkrete Schätzungen zu Kosten und Ressourcen erfolgen und die bisherige Trennung zwischen Maßnahmen der Verwaltung und Maßnahme der nicht-städtischen Träger aufgehoben wird. Die Überarbeitung sollte dann in Form eines Workshops, einer Beratungsveranstaltung oder ähnlichem rückgekoppelt werden mit Akteuren, die bereits an der Erstellung des Integrationskonzeptes mitgewirkt haben. Nach einer solchen erweiterten Beratung soll das Maßnahmenpaket im Sommer 2011 den Ausschüssen vorgelegt werden. Der Integrationsrat soll, wie unter Punkt 1 zur Beratungsfolge ausgeführt, beteiligt werden.

3. Das vorliegende Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnis regelmäßig zu aktualisieren.

4. in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre – zum Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.

Aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen sowie aus dem später zu entwickelnden Maßnahmen werden von der Verwaltung Einzelvorlagen zur Beschlussfassung durch Fachausschüsse und Rat vorgelegt. Dabei werden konkrete Aussagen zu Finanzierungsmöglich-keiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.

B) Änderungs-/Ergänzungsantrag zum Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft

1. Die in den vorberatenden Gremien gefassten Beschlüsse – bis auf den Kulturausschuss - zum Konzept werden bestätigt.

2. Der in den Handlungsempfehlungen wiederholt enthaltene Hinweis auf den

Finanzierungsvorbehalt wird jeweils gestrichen.

Begründung:

Der Beschlusstext enthält bereits Aussagen zur Finanzierung.

3. Der ersten beiden Absätze des Konzeptes werden ersetzt durch nachfolgende Präambel:

Präambel

Das Kölner Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft bildet die zentrale Leitlinie für kommunale Integrationsarbeit der nächsten Jahre. Es geht von dem Grundsatz aus, dass nur eine integrierte und für Veränderung offene Stadtgesellschaft erfolgreich und für alle gewinnbringend die Herausforderungen der globalisierten Zukunft be-wältigen kann.

Eng angelehnt an den Ratsbeschluss im Dezember 2006 wurden in 23 Arbeitsgruppen Handlungsempfehlungen formuliert, die die gleichberechtigte Teilhabe von Kölnerinnen und Kölnern mit Zuwanderungsgeschichte, die Chancengleichheit, den öffentlichen Diskurs und die vorhandenen Potenziale fördern sollen. Bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen sollen die nachfolgend aufgeführten Grundsätze deshalb besonders beachtet werden:

• Integrationsfördernde Maßnahmen berücksichtigen im Sinne des Inklusions- und Genderansatzes, dass Verschiedenheit der Normalfall ist. Jeder einzelne Mensch soll in seiner Besonderheit akzeptiert und seine Potenziale einbringen können.

• Der Blick ist dafür zu öffnen, dass Verschiedenheit ein Gewinn für die Gemeinschaft ist. Alle Maßnahmen sind deshalb so anzupassen, dass sie den unterschiedlichsten Anforderungen einer vielfältigen Stadtgesellschaft gerecht werden.

• Integration im Sinne gleichberechtigter Teilhabe an allen Lebensbereichen erfordert die gemeinsame Auseinandersetzung der Stadtgesellschaft mit den Chancen, Her-ausforderungen und Problemen, die mit Zuwanderung verbunden sind.

4. Der Punkt „Steuerung“ des Konzeptes wird gestrichen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gonca Mucuk-Edis gez. Ossi Helling

SPD-Fraktion Grünen-Fraktion

Geschrieben von Ossi Helling um 11:04 PM
Kategorien: Anfragen / Anträge

Sonntag, November 14, 2010

Ratsantrag zur ARGE Zukunft

Zukunft des Job-Centers in Köln

Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) mit der Agentur für Arbeit Köln zum 01.01.2011 in einer gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) im Sinne des § 44 b SGB II anzustreben.

I. Gemeinsame Trägerschaft

Der Rat fordert die Verwaltung auf, in den Verhandlungen und Abstimmungen mit der Agentur für Arbeit Köln zu erwirken, dass die gemeinsame Einrichtung organisatorisch und in der inhaltlichen Ausrichtung ihre Verantwortung zur gleichgewichtigen beruflichen und sozialen Integration übernimmt. Nur dann kann sie ihre wichtige Rolle zur Förderung der sozialen Balance in der Kölner Stadtgesellschaft wahrnehmen.

Die Verwaltung wird entsprechend beauftragt, folgende Eckpunkte zu verhandeln:

1. Im Vordergrund stehen die Menschen, die von der gemeinsamen Einrichtung betreut werden.

o In diesem Sinne muss eine angemessene Personalausstattung mit qualifizierten Fachkräften in allen Funktionsbereichen gewährleistet werden und

o Instrumente gesichert und ausgebaut werden, die insbesondere für Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt wie Menschen mit Behinderung, Ältere, Langzeitarbeitslose und Kranke, aber auch für junge Erwachsene geeignet sind. Die individuellen Lebenslagen und Möglichkeiten der Hilfesuchenden müssen adäquat Berücksichtigung finden.

o Die Kenntnis der lokalen Bedarfssituation und der Zugang zu den Menschen vor Ort machen eine Berücksichtigung lokaler Träger und Angebote erforderlich- auch bei Ausschreibungen und Vergaben wie z.B. bei dem bewährten Pro-Veedel-Programm

2. Die Kooperationsvereinbarung soll in der Ausgestaltung von Geschäftsführung, Trägerversammlung und Beirat die größtmögliche Gleichstellung der Kooperationspartner, Einbindung der bedeutenden lokalen Akteure und Transparenz bei Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen gewährleisten.

Für bewährte Beteiligungsstrukturen sollte weitgehende Kontinuität gesichert sein.

II. Resolution an die Bundesregierung

Der Rat der Stadt Köln fordert von der Bundesregierung eine finanzielle Ausstattung, die die Jobcenter, insbesondere das Jobcenter Köln in die Lage versetzt, die Grundsätze des SGB II bedarfsgerecht im Sinne der notwendigen Förderung umsetzen zu können..

Neben einer bedarfsgerechten Ausstattung des Eingliederungsbudgets sowie einer erhöhten Beteiligung an den realen Kosten der Unterkunft gehört dazu ein auskömmliches Budget zur Deckung der Verwaltungskosten.

Begründung:

Der Rat der Stadt Köln sieht eine einvernehmliche, partnerschaftliche und an den Interessen der betroffenen Menschen orientierte Kooperation ab dem 01.01.2011 gefährdet. In seiner Resolution vom 23.03.2010 hat der Rat sich für den Erhalt der Mischverwaltung und eine gemeinsame Einrichtung als Nachfolgeorganisation der Arbeitsgemeinschaft Köln ausgesprochen. Diese Positionierung war mit grundlegenden Forderungen verbunden, die eine Partnerschaft auf Augenhöhe unter Ausschluss von einseitigen Entscheidungen eines Trägers weiterhin ermöglichen sollte. Diesen Forderungen werden durch die neuen Bestimmungen im SGB II teilweise konterkariert.

Dem gegenüber wollen wir sicherstellen, dass die Trägerversammlung auch in arbeitsmarktpolitischen Fragen eine Entscheidungskompetenz besitzt und nicht nur in organisatorischen und personalwirtschaftlichen Belangen.

Unmittelbar vor der Umsetzung dieser „Reform“, die das bisherige Konsensprinzip auf der Grundlage des ARGE-Vertrages und damit die Partnerschaft auf Augenhöhe außer Kraft setzt, greifen die geplanten finanziellen Kürzungen der Bundesregierung weiter in den kommunalen Handlungsspielraum ein.

Die Einsparungen führen zu einer noch stärkeren Fokussierung auf arbeitsmarktnähere Instrumente. Die drastische Reduzierung der Eingliederungsmittel geht vor allem zu Lasten der Fördermaßnahmen für arbeitsmarktfernere Menschen. Gerade diese Menschen brauchen besondere Hilfen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung ihrer Erwerbsfähigkeit. Hier liegt aber seit langem und durch die Integrationsverpflichtung besonders gefordert ein sozialpolitischer Schwerpunkt der Stadt Köln.

Geschrieben von Ossi Helling um 9:36 PM
Verändert am: Sonntag, November 14, 2010 9:47 PM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge

Dienstag, Oktober 05, 2010

Bundesregierung ruiniert Integrationskurse

Finanzierung und Durchführung von Integrationskursen

Resolution an die Bundesregierung

Der Rat der Stadt Köln fordert von der Bundesregierung, speziell vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Richtlinien zur Finanzierung und Durchführung von Integrationskursen zu ändern.

Im Einzelnen gibt es folgende Änderungsbedarfe:

1. Die Zuschlagskürzungen pro Teilnehmer und Kurseinheit müssen zurückgenommen werden. Eine weitere Verschlechterung der finanziellen Ausstattung schwächt die Kursanbieter, schränkt die Flexibilität der Anbieter auf die Gruppenzusammensetzung noch weiter ein und führt dazu, dass die Qualität des Lehrpersonals nicht aufrecht erhalten werden kann. Dazu zählt auch, dass die Leistungsvergütung an die Träger von Integrationskursen zeitnah erfolgt.

2. Von Einschränkungen bei Alphabetisierungskursen ist Abstand zu nehmen. Besonders für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Kurse ist der Zugang zum Bildungssystem wichtig.

3. Die Wiederholung des Aufbaumoduls muss auch weiterhin möglich sein, wenn die Deutschkenntnisse trotz ordnungsgemäßem Kursbesuch für das nächste Level nicht ausreichen. Immerhin 14 % der entsprechenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer schaffen die Anforderungen nicht ohne Wiederholung. Diesen Menschen würde der Zugang zur deutschen Sprache nach den neuen Richtlinien versperrt.

4. Der Vorrang von Vollzeit- gegenüber Teilzeitkursen muss aufgehoben werden. Beide Kursformen sollten gleichwertig angeboten werden. Besonders Frauen sind aufgrund familiärer Verpflichtungen nicht in der Lage, an einem Vollzeitkursus teilzunehmen und bleiben damit trotz entsprechenden Interesses außen vor.

5. Eine Absenkung des Kinderbetreuungsschlüssels von 12 auf 6 Kinder ohne die finanzielle Berücksichtigung des Ausbaus der Personalstruktur führt zu fehlender Kinderbetreuung, die besonders für die unter 3-Jährigen dringend benötigt wird. Hiervon betroffen sind wiederum überwiegend Frauen, die von Integrationsangeboten nicht erreicht werden können.

6. Der Zugang von Interessierten, die nicht zu den Kursen verpflichtet sind muss erleichtert werden. Mit dieser Regelung werden EU-Bürger gegenüber Drittstaatlern (die ja zur Kursteilnahme verpflichtet sind) benachteiligt. Sie betrifft aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld I, die zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit dringend ihre Deutschkenntnisse verbessern müssen.

Begründung:

Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten, finanziert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), gelten als Vorzeigeprojekt der Bundesregierung. Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt wurden jedoch vor kurzem weitreichende Kürzungen beschlossen. Alle, die lediglich eine Teilnahmeberechtigung bekommen können, aber keiner Verpflichtung (also zum Beispiel alle EU-Bürger) unterliegen, müssen zur Zeit etwa ein halbes Jahr auf einen Kurs warten. Sie erhalten erst nach einer erfahrungsgemäß beträchtlichen Bearbeitungszeit durch das Bundesamt eine Berechtigung, die drei Monate nach Ausstellung Gültigkeit bekommt. Viele Anträge sollen erst ab 2011 bearbeitet werden. Auch die Kürzung von Fahrtkosten führt dazu, dass viele integrationswillige Bewerber derzeit keinen Kurs beginnen können. Bundesweit warten derzeit schätzungsweise 20 000 Migranten auf einen Kursplatz. Monatelange Wartezeiten sind vorprogrammiert. Zudem wurden Zuschüsse für die Qualifikation der Lehrer von Integrationskursen gestrichen.

Vor dem Hintergrund auch der öffentlichen Diskussion über Pflichten von Migrantinnen und Migranten zur Integration setzt sich der Integrationsrat für eine Änderung der Richtlinien zur Finanzierung und Durchführung der Integrationskurse ein.

Die Erfahrungen in Köln haben gezeigt, dass Angebote dann angenommen und erfolgreich genutzt werden, wenn sie den Bedürfnissen der Interessierten gerecht werden. Berücksichtigt werden müssen finanzielle Möglichkeiten, Verpflichtungen in der Familie, zeitlicher Freiraum, persönliche Hemmschwellen und nicht zuletzt individuelles Leistungsvermögen und Bildungsstand.

Je flexibler die Angebote sind, umso besser und somit zahlreicher können sie angenommen werden. Die neuen Regelungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden jedoch den Zugang zu Integrationskursen verschlechtern. Sie stellen einen Paradigmenwechsel dar. Statt möglichst freiem Zugang zu den Kursen wird ausgesperrt und verzögert. Da die Bundesregierung die Kosten deckelt, wird Interessierten der Zugang aus Kostengründen eher verweigert statt erleichtert.

Der Rat der Stadt Köln setzt sich dafür ein, die bisherigen guten Erfolge der Kölner Integrationskurse fortzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gonca Mucuk-Edis gez. Ossi Helling

SPD-Fraktion Grünen-Fraktion

Geschrieben von Ossi Helling um 11:40 PM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge