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Dienstag, November 30, 2010

Änderungsantrag zum Integrationskonzept

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates

Konzept zur Stärkung der Integrativen Stadtgesellschaft

A) Ersetzung des Beschlusstextes wie folgt

„Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zustimmend zur Kenntnis.

Um dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

1. verwaltungsintern auf der Grundlage vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und Umsetzung von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen, die erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sowie der Kontrolle der Zielerreichungen sicherzustellen.

Hierfür wird eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern des Interkulturellen Referates und je einem Verantwortlichen der Dezernate, eingerichtet werden.

Darüber hinaus sollte der Sachverstand des Integrationsrates sowie externer Experten in den Steuerungsprozess einbezogen werden können.

Die Verwaltung legt bis zum Beschluss des Rates im Dezember 2010 ein Konzept zur Zusammensetzung und den Arbeitsstrukturen dieser Steuerungsgruppe vor.

Da der Integrationsrat maßgeblich auch am Umsetzungsprozess beteiligt wird, sind ihm Zwischenauswertungen und – ergebnisse sowie Fortschreibungsüberlegungen zeitnah mitzuteilen.

2. Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden. Obwohl enge inhaltliche Zusammenhänge bestehen, wird es verfahrensmäßig kurz- und mittelfristig vom Integrationskonzept abgekoppelt. Die Verwaltung sollte bei der Überarbeitung berück-sichtigen, dass an alle wesentlichen Handlungsempfehlungen angeknüpft werden sollte, Prioritäten gesetzt werden, konkrete Schätzungen zu Kosten und Ressourcen erfolgen und die bisherige Trennung zwischen Maßnahmen der Verwaltung und Maßnahme der nicht-städtischen Träger aufgehoben wird. Die Überarbeitung sollte dann in Form eines Workshops, einer Beratungsveranstaltung oder ähnlichem rückgekoppelt werden mit Akteuren, die bereits an der Erstellung des Integrationskonzeptes mitgewirkt haben. Nach einer solchen erweiterten Beratung soll das Maßnahmenpaket im Sommer 2011 den Ausschüssen vorgelegt werden. Der Integrationsrat soll, wie unter Punkt 1 zur Beratungsfolge ausgeführt, beteiligt werden.

3. Das vorliegende Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnis regelmäßig zu aktualisieren.

4. in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre – zum Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.

Aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen sowie aus dem später zu entwickelnden Maßnahmen werden von der Verwaltung Einzelvorlagen zur Beschlussfassung durch Fachausschüsse und Rat vorgelegt. Dabei werden konkrete Aussagen zu Finanzierungsmöglich-keiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.

B) Änderungs-/Ergänzungsantrag zum Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft

1. Die in den vorberatenden Gremien gefassten Beschlüsse – bis auf den Kulturausschuss - zum Konzept werden bestätigt.

2. Der in den Handlungsempfehlungen wiederholt enthaltene Hinweis auf den

Finanzierungsvorbehalt wird jeweils gestrichen.

Begründung:

Der Beschlusstext enthält bereits Aussagen zur Finanzierung.

3. Der ersten beiden Absätze des Konzeptes werden ersetzt durch nachfolgende Präambel:

Präambel

Das Kölner Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft bildet die zentrale Leitlinie für kommunale Integrationsarbeit der nächsten Jahre. Es geht von dem Grundsatz aus, dass nur eine integrierte und für Veränderung offene Stadtgesellschaft erfolgreich und für alle gewinnbringend die Herausforderungen der globalisierten Zukunft be-wältigen kann.

Eng angelehnt an den Ratsbeschluss im Dezember 2006 wurden in 23 Arbeitsgruppen Handlungsempfehlungen formuliert, die die gleichberechtigte Teilhabe von Kölnerinnen und Kölnern mit Zuwanderungsgeschichte, die Chancengleichheit, den öffentlichen Diskurs und die vorhandenen Potenziale fördern sollen. Bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen sollen die nachfolgend aufgeführten Grundsätze deshalb besonders beachtet werden:

• Integrationsfördernde Maßnahmen berücksichtigen im Sinne des Inklusions- und Genderansatzes, dass Verschiedenheit der Normalfall ist. Jeder einzelne Mensch soll in seiner Besonderheit akzeptiert und seine Potenziale einbringen können.

• Der Blick ist dafür zu öffnen, dass Verschiedenheit ein Gewinn für die Gemeinschaft ist. Alle Maßnahmen sind deshalb so anzupassen, dass sie den unterschiedlichsten Anforderungen einer vielfältigen Stadtgesellschaft gerecht werden.

• Integration im Sinne gleichberechtigter Teilhabe an allen Lebensbereichen erfordert die gemeinsame Auseinandersetzung der Stadtgesellschaft mit den Chancen, Her-ausforderungen und Problemen, die mit Zuwanderung verbunden sind.

4. Der Punkt „Steuerung“ des Konzeptes wird gestrichen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gonca Mucuk-Edis gez. Ossi Helling

SPD-Fraktion Grünen-Fraktion

Geschrieben von Ossi Helling um 11:04 PM
Kategorien: Anfragen / Anträge

Flüchtlinge schlecht untergebracht

Flüchtlingsunterbringung in Köln - „Schnell handeln und helfen!“

Anlässlich der Diskussion im Integrationsrat zur unmenschlichen Unterbringung von Flüchtlingen erklärt Ossi Helling, migrationspolitischer sprecher, für die GRÜNE Ratsfraktion: „ Es müssen Sofortmaßnahmen in den Heimen Xantener Str. und Vorgebirgsstraße ergriffen werden, um die gröbsten sanitären und hygienischen Mängel unverzüglich abzustellen;

Auch vor dem Hintergrund, dass für diese Häuser Abrisspläne für 2011 vorliegen, sind diese Maßnahmen zwingend erforderlich.

Es gibt aktuell in Köln keine Ausweichplätze.

Deshalb fordern wir zusätzlich die kurzfristige Anmietung weiterer Unterkünfte.

Die akut vom OB gebildete Task-Force als Problemlöser muss den fachlichen Rat des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen in ihre Planungen einbeziehen.

Köln, 29. November 2010

Geschrieben von Ossi Helling um 11:00 PM
Kategorien: Aktuelles, Pressemitteilungen

Sonntag, November 14, 2010

Ratsantrag zur ARGE Zukunft

Zukunft des Job-Centers in Köln

Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) mit der Agentur für Arbeit Köln zum 01.01.2011 in einer gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) im Sinne des § 44 b SGB II anzustreben.

I. Gemeinsame Trägerschaft

Der Rat fordert die Verwaltung auf, in den Verhandlungen und Abstimmungen mit der Agentur für Arbeit Köln zu erwirken, dass die gemeinsame Einrichtung organisatorisch und in der inhaltlichen Ausrichtung ihre Verantwortung zur gleichgewichtigen beruflichen und sozialen Integration übernimmt. Nur dann kann sie ihre wichtige Rolle zur Förderung der sozialen Balance in der Kölner Stadtgesellschaft wahrnehmen.

Die Verwaltung wird entsprechend beauftragt, folgende Eckpunkte zu verhandeln:

1. Im Vordergrund stehen die Menschen, die von der gemeinsamen Einrichtung betreut werden.

o In diesem Sinne muss eine angemessene Personalausstattung mit qualifizierten Fachkräften in allen Funktionsbereichen gewährleistet werden und

o Instrumente gesichert und ausgebaut werden, die insbesondere für Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt wie Menschen mit Behinderung, Ältere, Langzeitarbeitslose und Kranke, aber auch für junge Erwachsene geeignet sind. Die individuellen Lebenslagen und Möglichkeiten der Hilfesuchenden müssen adäquat Berücksichtigung finden.

o Die Kenntnis der lokalen Bedarfssituation und der Zugang zu den Menschen vor Ort machen eine Berücksichtigung lokaler Träger und Angebote erforderlich- auch bei Ausschreibungen und Vergaben wie z.B. bei dem bewährten Pro-Veedel-Programm

2. Die Kooperationsvereinbarung soll in der Ausgestaltung von Geschäftsführung, Trägerversammlung und Beirat die größtmögliche Gleichstellung der Kooperationspartner, Einbindung der bedeutenden lokalen Akteure und Transparenz bei Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen gewährleisten.

Für bewährte Beteiligungsstrukturen sollte weitgehende Kontinuität gesichert sein.

II. Resolution an die Bundesregierung

Der Rat der Stadt Köln fordert von der Bundesregierung eine finanzielle Ausstattung, die die Jobcenter, insbesondere das Jobcenter Köln in die Lage versetzt, die Grundsätze des SGB II bedarfsgerecht im Sinne der notwendigen Förderung umsetzen zu können..

Neben einer bedarfsgerechten Ausstattung des Eingliederungsbudgets sowie einer erhöhten Beteiligung an den realen Kosten der Unterkunft gehört dazu ein auskömmliches Budget zur Deckung der Verwaltungskosten.

Begründung:

Der Rat der Stadt Köln sieht eine einvernehmliche, partnerschaftliche und an den Interessen der betroffenen Menschen orientierte Kooperation ab dem 01.01.2011 gefährdet. In seiner Resolution vom 23.03.2010 hat der Rat sich für den Erhalt der Mischverwaltung und eine gemeinsame Einrichtung als Nachfolgeorganisation der Arbeitsgemeinschaft Köln ausgesprochen. Diese Positionierung war mit grundlegenden Forderungen verbunden, die eine Partnerschaft auf Augenhöhe unter Ausschluss von einseitigen Entscheidungen eines Trägers weiterhin ermöglichen sollte. Diesen Forderungen werden durch die neuen Bestimmungen im SGB II teilweise konterkariert.

Dem gegenüber wollen wir sicherstellen, dass die Trägerversammlung auch in arbeitsmarktpolitischen Fragen eine Entscheidungskompetenz besitzt und nicht nur in organisatorischen und personalwirtschaftlichen Belangen.

Unmittelbar vor der Umsetzung dieser „Reform“, die das bisherige Konsensprinzip auf der Grundlage des ARGE-Vertrages und damit die Partnerschaft auf Augenhöhe außer Kraft setzt, greifen die geplanten finanziellen Kürzungen der Bundesregierung weiter in den kommunalen Handlungsspielraum ein.

Die Einsparungen führen zu einer noch stärkeren Fokussierung auf arbeitsmarktnähere Instrumente. Die drastische Reduzierung der Eingliederungsmittel geht vor allem zu Lasten der Fördermaßnahmen für arbeitsmarktfernere Menschen. Gerade diese Menschen brauchen besondere Hilfen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung ihrer Erwerbsfähigkeit. Hier liegt aber seit langem und durch die Integrationsverpflichtung besonders gefordert ein sozialpolitischer Schwerpunkt der Stadt Köln.

Geschrieben von Ossi Helling um 9:36 PM
Verändert am: Sonntag, November 14, 2010 9:47 PM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge

Sonntag, November 07, 2010

Erfolge Grüner Politik zum Doppelhaushalt 2010/2011

An die

Träger der Wohlfahrtspflege, der freien Jugendhilfe, der freien Gesundheitspflege und Sozialarbeit,

der sozialen Beschäftigungsförderung, der Angebote für Frauen und Mädchen, der Angebote

aus den Bereichen Lesben, Schwule, Transgender und der Migrationsarbeit in Köln und an alle, die Angebote aus diesen Bereichen nutzen und gestalten

Köln, den 26.10.2010

Haushaltsbeschlüsse 2010 / 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir schreiben Ihnen, weil wir Sie informieren wollen über Entwicklung und Ergebnisse der nunmehr abgeschlossenen Haushaltsverhandlungen.

Bitte leiten Sie dieses Schreiben möglichst an alle diejenigen weiter, die Interesse und ein Herz haben für das Soziale Köln.

Der Rat hat am 7. Oktober 2010 mit den Stimmen der rot-grünen Koalition den Doppelhaushalt 2010/2011 verabschiedet, mit dem zugleich eine auf zehn Jahre angelegte Konsolidierungsstrategie

der städtischen Finanzen verbunden ist. Fehlbeträge von 421 Mio. in 2010 und 380 Mio. Euro in 2011 sind ein deutlicher Beleg dafür, dass sich die Stadt in der schwersten Haushaltskrise seit dem

II. Weltkrieg befindet.

Diese Lage wurde nur nachgeordnet durch stadtpolitische Fehlentscheidungen der letzten 15 Jahre verschuldet. Wesentliche Gründe sind die globale Finanzkrise, die Steuerpolitik der

Bundesregierung und zahlreiche Entscheidungen der alten CDU/FDP-Landesregierung. Sie führten zu hohen Steuerausfällen und Mehrbelastungen durch Aufbürden immer neuer Aufgaben ohne

Finanzierung. Diese Politik hat zu einem chronischen strukturellen Defizit geführt.

Daher sind wir auch erfreut darüber, dass bei den Protesten in Köln gegen einen drohenden Kahlschlag, an dem auch Sie beteiligt waren, auch diese Ursachen deutlich kritisiert wurden. Denn

die kommunale Finanzkrise können die Städte nicht aus eigener Kraft überwinden.

Durch enge Zusammenarbeit mit der Sozialdezernentin Marlis Bredehorst und der Beigeordneten Frau Dr. Agnes Klein haben wir konstruktive Haushaltskorrekturen bewirken können. So sollen nun

grundsätzlich die freien Träger für 2010 Zuschüsse auf der Basis des Haushalts 2009 (ohne Tariferhöhung) und in 2011 auf Basis von 2009 mit Tariferhöhung -abzüglich 8 % -erhalten.

(Nähere Informationen zu einzelnen Entscheidungen im Haushalt 2010/2011 entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage)

Zeitgleich haben wir in zahlreichen Gesprächen mit Verbänden und Trägern, aber auch engagierten BürgerInnen versucht, die dramatische Lage transparent zu machen und nach Lösungen zu suchen.

Wir haben die vielfältigen Proteste ernst genommen und uns damit auseinandergesetzt. Ihre gute und wichtige Arbeit, Ihr Engagement und die von uns erreichten Schwerpunktsetzungen

bei den städtischen Ausgaben ermöglichen, dass Köln als lebenswerte Stadt mit seinem breitgefächerten sozialen Netz erhalten bleibt.

Die Spaltung der Stadtteile in arm und reich und die drohende Spaltung der Stadtgesellschaft in sozial stabil und bildungsnah und auf der anderen Seite in sozial prekär und bildungsfern haben wir

trotz begrenzter kommunaler Mittel aufgehalten.

Trotz manch schmerzhafter Kürzungen bleiben die Strukturen des Beratungs-und Betreuungsnetz des „Sozialen Köln“ erhalten. Den im ursprünglichen Haushaltsentwurf geplanten Kahlschlag

konnten wir verhindern. Natürlich wissen wir auch, dass es Träger gibt, für die diese Kürzungen eine Reduzierung an Angeboten oder gar die Entlassung von Personal bedeuten können.

Wir bemühen uns weiterhin, nach Lösungen zu suchen und den engen Dialog mit Ihnen nicht abreißen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Jörg Frank, finanzpolitischer Sprecher

Ossi Helling, sozial-und migrationspolitischer Sprecher

Kirsten Jahn, kinder-und jugendpolitische Sprecherin

Stefan Peil, gesundheitspolitischer Sprecher

Marion Lüttig, Sprecherin für Frauen-und Lesbenpolitik

Andreas Wolter, Sprecher für Schwulenpolitik

Anlage: Übersicht über die maßgeblichen Korrekturen

Haushaltsbeschlüsse 2010/2011“

Politische Korrekturen

Die Verwaltung war in ihren Veränderungsnachweisen dem rot-grünen Auftrag zur Haushaltskonsolidierung in wesentlichen Punkten bereits nachgekommen. SPD und GRÜNE hatten am 28.6. im

Hauptausschuss den Auftrag an die Verwaltung auf den Weg gebracht, in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Integration, Schule/Bildung und Jugendhilfe die ursprünglichen einschneidenden

pauschalen Ausgaben-und Zuschusskürzungen von 7,5 % für Pflicht-und 12,5 % für freiwillige Ausgaben deutlich abzumildern sowie Kürzungen nach Kriterien wie Leistungsfähigkeit,

sozialräumliche Aspekte etc. zu differenzieren. So konnten die Kürzungen, die aufgrund der zwingenden Konsolidierung des hoch defizitären Haushalts unvermeidbar waren, in den

relevanten Aufgabenbereichen der Dezernate IV (Jugend, Schule) und V (Soziales, Integration) auf durchschnittlich 8 % abgemildert werden.

Darüber hinaus haben SPD und GRÜNE mit ihren Veränderungsnachweisen weitere Korrekturen am Haushalt vorgenommen und politische Schwerpunkte gesetzt. Die Prioritäten liegen auf Schule

und Bildung, Kinder und Jugendliche, die Aufrechterhaltung relevanter sozialer Aufgaben und Integrationsmaßnahmen und nicht zuletzt auch auf der kulturellen Bildung.

Prioritäten

Die GRÜNE Ratsfraktion hatte sich zum Ziel gesetzt, die Pauschalkürzungen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und nach fachpolitischen Schwerpunkten zu differenzieren. Diese Schwerpunktsetzungen

haben zum Ziel, das breit gefächerte soziale Netz im Wesentlichen aufrecht zu erhalten. Eine weitere Spaltung der in arme bzw. sozial prekäre und sozial stabile Stadtteile, in bildungsnah

und bildungsfern soll aufgehalten werden. So sollen Angebote, die sich an Menschen mit Köln-Pass, an Menschen in problematischen Sozialräumen, an Familien, an Kinder und die sich an Menschen

mit besonderen Problemen wie Sucht, Verschuldung usw. richten, nur gering bzw. nicht von Kürzungen betroffen sein. Das gilt auch für Angebote, die durch bürgerschaftliches Engagement

getragen werden.

Soziales/Gesundheit/Frauenprojekte/Projekte für Schwule und Lesben

Im Ergebnis konnten durch politische Intervention wichtige Korrekturen bei den ursprünglich geplanten Haushaltskürzungen erreicht werden. Freie Träger sollen für 2010 nun im Wesentlichen

wie 2009 ohne Tariferhöhung und in 2011 auf Basis 2009 mit Tariferhöhung abzüglich 8% bezuschusst werden. Unzumutbare Kürzungspläne im Sozialsektor wurden rückgängig gemacht und

die Maßnahmen bleiben erhalten:

Die Kürzung um 0,5 Mio. Euro für die offene Seniorenarbeit( v. a. Seniorennetzwerke)

o Die Kürzung um 0,2 Mio. Euro für die Seniorenberatung der Stadtbezirke

o Die Bezuschussung der Arbeitslosenberatungsstellen (0,2 Mio.),

o Die Fortführung des Beschäftigungsprogramms „Wir im Quartier“

o Der Köln-Pass mit allen Vergünstigungen

o Vermittlungsorganisationen im Bereich „Bürgerschaftliches Engagement“

o Die Förderung der Selbsthilfe

Nach fachpolitischen Kriterien wurden in folgenden Bereichen Kürzungen unter 8 % differenziert:

o Bürgerzentren

o KALZ und Vingster Treff (koordinierende Arbeitslosenzentren)

o die Interkulturellen Zentren

o einzelne Träger von Flüchtlingsarbeit,

o Behindertenselbstorganisation,

o einzelne Träger im Gesundheitsbereich

Jugend / Bildung

Ein ähnliches Vorgehen verfolgten die GRÜNEN im Jugendhilfe-und Bildungsbereich. Relevante Angebote, die u. a. auch von Trägern im Auftrag der Stadt vorgehalten werden, sollen aufrechterhalten

und daher deutlich geringer als geplant aufgabenorientiert differenziert gekürzt werden. Dies gilt vor allem für

o Angebote in Stadtteilen mit erhöhtem Jugendförderbedarf

o Angebote in Sozialraumgebieten

o Angebote, die sich an Familien und deren Kinder richten, die bildungsfern und sozial problembelastet sind.

o präventive und niedrig schwellige Angebote

Erreicht haben wir außerdem:

o Rücknahme der Kürzungen in der Jugendkulturarbeit und beim Stadtjugendring

o Rücknahme der Reduzierung des U3-Ausbaus auf 35% bis 2013, stattdessen Aufrechterhaltung des Ausbauziels von 40% bis 2013

Geschrieben von Ossi Helling um 9:39 PM
Kategorien: Aktuelles, Veröffentlichungen